Ein Fall von Denunziation? SPD-Referentin wollte Mietvertrag von "Corona-Leugner" kündigen lassen
Die Referentin der SPD-Bundestagsfraktion Stephanie Weyand möchte mit dem Arzt und Unternehmer Paul Brandenburg, der in der Öffentlichkeit als Kritiker der Corona-Politik bekannt geworden ist, nicht gemeinsam in einem Wohnhaus leben. Brandenburg, der ein Corona-Testzentrums in Weyands Wohnhaus im Berliner Stadtteil Prenzlauer Berg betreibt, sei ein "Antidemokrat" und "Demokratiegefährder", so die SPD-Referentin in einer E-Mail an den Vermieter. Weyand beruft sich auf einen Bericht des Tagesspiegel vom 2. Mai und führt in ihrer E-Mail aus, dass
"… der Geschäftsführer des Corona-Testzentrums (…) ein Antidemokrat und Anhänger von Corona-Leugnern ist. Es handelt sich laut Artikel um Herrn Paul Brandenburg, der öffentlich die Maßnahmen der Regierung gegen Corona ablehnt, aber mit diesem Testzentrum Unterstützung des Senats einstreicht. Ich möchte Sie bitten, die Eigentümer des Hauses über diesen Mieter zu informieren. Ich und sicherlich auch die anderen Bewohnerinnen und Bewohner des Hauses möchten nicht mit einem Demokratiegefährder unter einem Dach leben."
Der Vermieter kündigte dann auch prompt den Mietvertrag für Brandenburgs Corona-Schnelltest-Station, wie zuerst Boris Reitschuster auf seinem Onlineportal berichtete. Besonders pikant: Weyand war Ansprechpartnerin beim "Medienpolitischen Dialog" der SPD-Bundestagsfraktion. In einer Einladung zu einer Veranstaltung mit dem Thema "Meinungsfreiheit und demokratische Diskussionskultur in den Medien – gegen Hass und Hetze" heißt es unter anderem:
"Wichtig ist einerseits die Aktualisierung rechtsstaatlicher Mittel gegen Hass und Hetze im Netz und andererseits die Verantwortung von Anbieterinnen und Anbietern, Medienschaffenden sowie Nutzerinnen und Nutzern sozialer Netzwerke für eine demokratische Diskussionskultur."
Dabei sollte zum Beispiel diskutiert werden, was "nötig sein wird, um die Situation für Medienschaffende im Umgang mit Anfeindungen und Hetze im Netz und in der analogen Welt zu stärken".
Referentin der SPD-Bundestagsfraktion denunziert @docbrandenburg als „Demokratiegefährder“ und erreicht die Kündigung des Mietvertrages für dessen Testzentrum. Entscheiden Sie selbst, wer hier der Demokratiegefährder ist. https://t.co/hPU0UlGlsCpic.twitter.com/1QWS2hu5j8
— BB (@drbrandner) May 5, 2021
Brandenburg reagierte indes mit einem Offenen Brief an die SPD-Fraktion. Darin heißt es unter anderem:
"Wahrheitswidrig und ohne Beleg verbreitet Frau Weyand die Behauptung, ich sei 'Antidemokrat' und 'Demokratiefeind'. Diese Anschuldigung stützt sie auf einen kürzlich erschienenen Artikel des Tagesspiegels, dessen Falschbehauptungen und Unterstellungen sie sich ungeprüft zu eigen macht. Frau Weyand verbindet ihre Aufforderung an meinen Vermieter mit der Drohung, die übrigen Mieter des Hauses in der Husemannstraße aufwiegeln zu wollen. Unter diesem Druck kündigte der Vermieter mir heute. Ich fordere Sie höflich zur Klarstellung auf, ob diese Kampagne gegen meine wirtschaftliche Existenz die Billigung Ihrer Fraktion findet."
Gegenüber RT DE wies Brandenburg die Anschuldigungen Weyands abermals zurück. Es werde ihr "vor Gericht unmöglich sein, ihre Falschbehauptungen zu rechtfertigen", so der Arzt und Unternehmer. Vom Vermieter sei er per E-Mail aufgefordert worden, die Geschäftsräume bis zum heutigen Freitag zu räumen, was er unter Verweis auf den Mietvertrag zurückgewiesen habe. Und weiter:
"Telefonisch wurde mir hiernach erklärt, dass an den gegen mich erhobenen Vorwürfen der Frau Weyand 'ja etwas dran sein muss'. Zudem wurde mir eine ordentliche schriftliche Kündigung mit Wirkung zum 1. Juni angekündigt. Diese habe ich bisher nicht erhalten. Inzwischen erneuerte der Vermieter gegenüber meinen Mitarbeitern aber seinen Wunsch, dass wir 'früher ausziehen' sollen, da er inzwischen 'Hassmails aus der rechten Szene' erhalte. Vorgelegt hat er jedoch keine solche Mail."
Brandenburgs Versuche, Weyand zu kontaktieren, seien ansonsten erfolglos geblieben. Sollte dies so bleiben, werde er strafrechtlich wegen Verleumdung gegen sie vorgehen, so Brandenburg.
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