Änderung des Infektionsschutzgesetzes: FDP will weiterhin nicht zustimmen
Die Regierungskoalition aus CDU/CSU und SPD hatte die für den kommenden Mittwoch zur Abstimmung gestellte Änderung des Infektionsschutzgesetzes zuletzt noch einmal geringfügig überarbeitet. So sollen bei Vorliegen einer Sieben-Tage-Inzidenz Ausgangssperren nun in der Zeit von 22 Uhr abends und 5 Uhr morgens gelten.
Bis Mitternacht soll es jedoch erlaubt sein, allein zu joggen oder spazieren zu gehen. Für Schulen wird der sogenannte Distanzbetrieb nun bereits ab einer Sieben-Tage-Inzidenz von 165 – und nicht, wie ursprünglich vorgesehen, von 200 – verpflichtend.
Neben der AfD und der Partei Die Linke hatte auch die FDP erklärt, der Gesetzesnovelle nicht zustimmen zu wollen. Dies ist offenbar auch nach den durch die Koalitionsfraktionen vereinbarten Anpassungen der Fall.
Man habe weiterhin grundsätzliche Bedenken und werde eigene Änderungsanträge einbringen. Insbesondere die Ausgangssperre und die Fokussierung auf Inzidenzwerte bereiteten Probleme. Hier fehle es an einem "Set von Indikatoren", auch gebe es "kein testweises Öffnen in Modellvorhaben", so der FDP-Parteivorsitzende Christian Lindner nach Informationen der dpa am Montag in Berlin. Lindner führt aus:
"Die Ausgangssperre ist immer noch unvollkommen geregelt, man braucht sie in der Form nicht. Und auch bei der Inzidenzzahl 165: Das ist gegriffen, nur ein Indikator überhaupt, die Inzidenz."
Die Änderungen des Infektionsschutzgesetztes mit implementierter bundesweiter "Notbremse" soll am Mittwoch im Bundestag verabschiedet werden. Der Bundesrat will sich am Donnerstag damit befassen.
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