Deutschland

Bundestag hebt erneut Immunität des Abgeordneten Georg Nüßlein auf

Der deutsche Bundestag hat die Immunität des Abgeordneten Georg Nüßlein erneut aufgehoben. Der Parlamentarier steht unter Korruptionsverdacht. Bereits im Februar war seine Immunität aufgehoben worden, um Ermittlungen zu ermöglichen. Diese werden nun offenbar ausgeweitet.
Bundestag hebt erneut Immunität des Abgeordneten Georg Nüßlein auf© Bernd von Jutrczenka/dpa

Der Bundestag hat erneut die Immunität des unter Korruptionsverdachts stehenden Abgeordneten Georg Nüßlein aufgehoben. Das Parlament machte damit am Donnerstag den Weg für weitere Maßnahmen gegen den ehemaligen CSU-Parlamentarier frei. Nüßlein steht wegen Geschäften mit Corona-Schutzmasken in der Kritik. Konkret erteilte das Parlament die Genehmigung "zum Vollzug gerichtlicher Vermögensarrest- und Durchsuchungsbeschlüsse". Auslöser war ein Schreiben des Bundesjustizministeriums. Der Beschluss erfolgte - wie in diesen Fällen üblich - einstimmig.

Nüßlein soll Provisionen in sechsstelliger Höhe für die Vermittlung von Maskengeschäften kassiert haben. Nach Spiegel-Informationen will die Generalstaatsanwaltschaft München Vermögenswerte in Höhe von rund 660.000 Euro einfrieren. Die Summe entspricht der Provision, die Nüßleins privates Beratungsunternehmen im Zusammenhang mit Schutzmasken-Geschäften von einer Offshore-Firma in der Karibik erhalten haben soll. Gegen ihn ermittelt die Münchner Generalstaatsanwaltschaft unter anderem wegen des Anfangsverdachts der Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern. Der frühere CSU-Politiker hat inzwischen seine Partei und die Unionsfraktion im Bundestag verlassen. Sein Mandat will er aber bis zum Ende der Wahlperiode behalten. Die Vorwürfe weist er zurück.

Nüßleins Immunität war bereits Ende Februar aufgehoben worden, um die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft einschließlich Durchsuchungen zu ermöglichen. Dies muss jedoch neu geschehen, wenn Ermittlungsbehörden über den ursprünglichen Beschluss hinausgehende Schritte unternehmen wollen.

Mehr zum ThemaMasken-Affäre: Hessischer Unternehmer kommt aus Untersuchungshaft frei

(rt/dpa)

Durch die Sperrung von RT zielt die EU darauf ab, eine kritische, nicht prowestliche Informationsquelle zum Schweigen zu bringen. Und dies nicht nur hinsichtlich des Ukraine-Kriegs. Der Zugang zu unserer Website wurde erschwert, mehrere Soziale Medien haben unsere Accounts blockiert. Es liegt nun an uns allen, ob in Deutschland und der EU auch weiterhin ein Journalismus jenseits der Mainstream-Narrative betrieben werden kann. Wenn Euch unsere Artikel gefallen, teilt sie gern überall, wo Ihr aktiv seid. Das ist möglich, denn die EU hat weder unsere Arbeit noch das Lesen und Teilen unserer Artikel verboten. Anmerkung: Allerdings hat Österreich mit der Änderung des "Audiovisuellen Mediendienst-Gesetzes" am 13. April diesbezüglich eine Änderung eingeführt, die möglicherweise auch Privatpersonen betrifft. Deswegen bitten wir Euch bis zur Klärung des Sachverhalts, in Österreich unsere Beiträge vorerst nicht in den Sozialen Medien zu teilen.