Deutschland

Masken-Affäre: Hessischer Unternehmer kommt aus Untersuchungshaft frei

Im Zusammenhang mit illegalem Maskenhandel von Bundestags- und Landtagsabgeordneten wurde nun der hessische Unternehmer L., eine Schlüsselfigur im Komplex, gegen Auflagen freigelassen. Er darf das Land dennoch nicht verlassen.
Masken-Affäre: Hessischer Unternehmer kommt aus Untersuchungshaft freiQuelle: www.globallookpress.com © Christian Spicker via www.imago-/www.imago-images.de

Der der Bestechung von Mandatsträgern beschuldigte Unternehmer L. durfte die Untersuchungshaft in der Justizvollzugsanstalt München-Stadelheim verlassen. Voraussetzung für die jetzige Entlassung sei "die Erfüllung von Auflagen zur Abwendung einer Fluchtgefahr" gewesen, so Klaus Ruhland, Leitender Oberstaatsanwalt und Pressesprecher der Generalstaatsanwaltschaft München. L. musste eine Kaution hinterlegen und seinen Pass abgeben. Zusätzlich muss er sich regelmäßig bei den Behörden melden. Auch wurden seine Konten gesperrt und – wie es im Amtsdeutsch heißt – "in größerem Umfang vermögenssichernde Maßnahmen getroffen".

In der Affäre um Korruptionsverdacht ermittelt die Staatsanwaltschaft München neben L. gegen vier weitere Beschuldigte, darunter den früheren bayerischen Landesjustizminister Alfred Sauter (CSU) sowie den mittlerweile aus der CSU ausgetretenen Bundestagsabgeordneten Georg Nüßlein.

Die beiden Politiker, die die Korruptionsvorwürfe zurückweisen, vermittelten in der Corona-Krise für ein hessisches Unternehmen Geschäfte mit Schutzmasken mit drei Ministerien in Bayern und im Bund.

Dafür seien angeblich Millionen Euro an Provisionen geflossen. L. spielte dabei nach Ansicht der Fahnder eine Schlüsselrolle. Über seine Firmen floss das Geld. Als sich aus abgehörten Telefonaten der begründete Anfangsverdacht erhärtete, schlugen die Ermittler zu. Aufgrund der Gespräche, die L. unter anderem mit seiner Frau geführt haben soll, gingen sie von Fluchtgefahr aus.

Während der Untersuchungshaft soll L. gegenüber den Staatsanwälten umfänglich ausgesagt haben. Eigenes strafbares Verhalten habe er stets bestritten. Sein Anwalt wollte sich in Bezug auf das laufende Verfahren nicht äußern.

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