Bundestag hebt erneut Immunität des Abgeordneten Georg Nüßlein auf
Der Bundestag hat erneut die Immunität des unter Korruptionsverdachts stehenden Abgeordneten Georg Nüßlein aufgehoben. Das Parlament machte damit am Donnerstag den Weg für weitere Maßnahmen gegen den ehemaligen CSU-Parlamentarier frei. Nüßlein steht wegen Geschäften mit Corona-Schutzmasken in der Kritik. Konkret erteilte das Parlament die Genehmigung "zum Vollzug gerichtlicher Vermögensarrest- und Durchsuchungsbeschlüsse". Auslöser war ein Schreiben des Bundesjustizministeriums. Der Beschluss erfolgte - wie in diesen Fällen üblich - einstimmig.
Nüßlein soll Provisionen in sechsstelliger Höhe für die Vermittlung von Maskengeschäften kassiert haben. Nach Spiegel-Informationen will die Generalstaatsanwaltschaft München Vermögenswerte in Höhe von rund 660.000 Euro einfrieren. Die Summe entspricht der Provision, die Nüßleins privates Beratungsunternehmen im Zusammenhang mit Schutzmasken-Geschäften von einer Offshore-Firma in der Karibik erhalten haben soll. Gegen ihn ermittelt die Münchner Generalstaatsanwaltschaft unter anderem wegen des Anfangsverdachts der Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern. Der frühere CSU-Politiker hat inzwischen seine Partei und die Unionsfraktion im Bundestag verlassen. Sein Mandat will er aber bis zum Ende der Wahlperiode behalten. Die Vorwürfe weist er zurück.
Nüßleins Immunität war bereits Ende Februar aufgehoben worden, um die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft einschließlich Durchsuchungen zu ermöglichen. Dies muss jedoch neu geschehen, wenn Ermittlungsbehörden über den ursprünglichen Beschluss hinausgehende Schritte unternehmen wollen.
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(rt/dpa)
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