Deutschland

Anschlag mit Auto auf der Berliner Stadtautobahn: Prozess gestartet

Mit seinem schwarzen Opel Astra hatte der gebürtige Iraker Sarmad A. auf der Berliner Stadtautobahn mehrere Fahrzeuge gerammt. Die Ermittler sind sich sicher, dass er Menschen töten wollte und dazu sein Auto nutzte. Am Donnerstag begann der Prozess.
Anschlag mit Auto auf der Berliner Stadtautobahn: Prozess gestartetQuelle: www.globallookpress.com © Paul Zinken / dpa-Zentralbild

Gegen 18.30 Uhr am 18. August 2020 begann Sarmad A. auf der Berliner Stadtautobahn, mit seinem Auto Fahrzeuge zu rammen. Der gebürtige Iraker, der 2016 aus seinem Heimatland über die Türkei, Griechenland, Finnland und Schweden nach Deutschland gekommen war, soll vorsätzlich von hinten vor allem auf Motorräder aufgefahren sein. Sechs Menschen wurden verletzt, darunter drei Motorradfahrer. Einer von ihnen, ein Feuerwehrmann, erlitt schwere Verletzungen am Kopf und an der Wirbelsäule.

Acht Monate nach dem mutmaßlichen Anschlag auf der A100 begann am Donnerstag am Berliner Landgericht der Prozess gegen den Verdächtigen. Dem 30-Jährigen werden unter anderem versuchter Mord in drei Fällen, gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr und Unfallflucht zur Last gelegt.

Die Ermittler sind sich sicher, der Beschuldigte wollte mit seinem Auto zufällige Personen töten. A. soll sich demnach vor der Tat entschlossen haben, aus "wahnhaft religiösen und islamistisch geprägten Motiven" zufällig ausgewählte Menschen zu töten. 

Nach Polizeiangaben hatte der Verdächtige damals, nachdem er mehrere Fahrzeuge gerammt hatte, zunächst sein Auto gestoppt und gegenüber den Beamten angegeben, er habe eine Munitionskiste dabei. Er habe demnach angekündigt, in der Kiste befinde sich ein "gefährlicher Gegenstand", und gedroht, dass "alle sterben" würden. Bei der Überprüfung durch die Polizisten stellte sich jedoch heraus, dass darin lediglich Werkzeug ist. 

Nach der Tat hatte eine Gutachterin bei A. "religiösen Wahn" diagnostiziert. Deshalb ordnete ein Haftrichter die vorläufige Unterbringung des Mannes in der Psychiatrie im Haftkrankenhaus an.

Die Staatsanwaltschaft strebt die Unterbringung des Irakers in einem psychiatrischen Krankenhaus an. Aufgrund einer psychischen Erkrankung sei er bei den Taten nicht oder nur vermindert schuldfähig gewesen, hatte das Gericht vor dem Prozess mitgeteilt. 30 Verhandlungstage sind vorgesehen.

Der gebürtige Iraker soll sich in einer Flüchtlingsunterkuft in Berlin radikalisiert haben. Nach Polizeiangaben sei er als Bekannter eines als Gefährder bekannten Islamisten in Berlin vom Staatsschutz registriert worden. Die beiden hätten zusammen in der Gemeinschaftsunterkunft im Stadtteil Altglienicke gewohnt. Wie die Nachrichtenagentur dpa berichtetesoll A. seit 2019, wahrscheinlich mit seinem Bruder, in einer Wohnung im Stadtteil Reinickendorf bis zur Tat gewohnt haben.

Der Beschuldigte soll in der Vergangenheit auch durch Körperverletzung und Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte strafrechtlich in Erscheinung getreten sein, hieß es seitens der Behörden.

Er soll in Berlin mit einer sogenannten Duldung gelebt haben, nachdem sein Asylantrag 2017 abgelehnt worden sei. Innensenator Andreas Geisel erklärte Ende August im Berliner Abgeordnetenhaus, dass der 30-Jährige nach Ablehnung des Asylantrags nicht abgeschoben worden sei, weil Deutschland seit Jahren keine Menschen in das Bürgerkriegsland Irak zurückschicke. Der SPD-Politiker sagte damals, dass dies nur in Ausnahmefällen geschehe, etwa bei Menschen, die schwerste Straftaten begangen hätten. Die vor dem Anschlag vorliegenden Erkenntnisse über den 30 Jahre alten Mann seien dafür indes nicht ausreichend gewesen, erklärte Geisel damals.

A. war bereist 2015, bevor er anschließend 2016 nach Deutschland kam, nach Finnland gekommen und soll dort einen Asylantrag gestellt haben, der Anfang 2016 ebenfalls abgewiesen worden sei.

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