Deutschland

Karlsruhe kippt Berliner Mietendeckel

Mit dem Berliner Mietendeckel wurden die meisten Mieten in der Hauptstadt vorübergehend eingefroren. Jetzt müssen hunderttausend Mieter allein in der Hauptstadt mehrere Millionen Euro an Mieten nachzahlen. Das Bundesverfassungsgericht hat das bundesweit einmalige Gesetz kassiert.
Karlsruhe kippt Berliner MietendeckelQuelle: www.globallookpress.com © Schoening via www.imago-images.de

Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat entschieden. Für Mieter Klaus B. (70) aus Berlin Spandau heißt das konkret: 176 Euro Mietnachzahlung pro Monat. Er hatte sich seit Beginn des Mietdeckels das vom Vermieter geforderte Geld zur Seite gelegt. Er sagt:

"Ich habe dem Frieden nie ganz getraut. Als Rentner kann man sich ja nicht auf einmal zweitausend Euro aus der Tasche ziehen. Und das müssen jetzt meine Nachbarn, die sich auf den rot-rot-grünen Senat mit seiner Mietbremse verlassen haben und das Geld ausgaben."

Der seit Februar 2020 Jahr in Berlin existierende Mietendeckel gegen den  Anstieg der Mieten in der Hauptstadt ist nicht verfassungsgemäß. Grund: Die Bundesländer seien nur zur Gesetzgebung befugt, solange und soweit der Bund von seiner Gesetzgebungskompetenz keinen abschließenden Gebrauch gemacht hat. Im Wortlaut:

"Regelungen zur Miethöhe für frei finanzierten Wohnraum, der auf dem freien Wohnungsmarkt angeboten werden kann (ungebundener Wohnraum), fallen in die konkurrierende Gesetzgebungszuständigkeit. Die Länder sind nur zur Gesetzgebung befugt, solange und soweit der Bund von seiner Gesetzgebungskompetenz keinen abschließenden Gebrauch gemacht hat (Art. 70, Art. 72 Abs. 1 GG). Da der Bundesgesetzgeber das Mietpreisrecht in den §§ 556 bis 561 BGB abschließend geregelt hat, ist aufgrund der Sperrwirkung des Bundesrechts für die Gesetzgebungsbefugnis der Länder kein Raum. Da das MietenWoG Bln im Kern ebenfalls die Miethöhe für ungebundenen Wohnraum regelt, ist es insgesamt nichtig."

Über viele Jahre hinweg waren die Berliner Mieten überdurchschnittlich hoch gestiegen. Da der rot-rot-grünen Landesregierung die bundesweite Mietpreisbremse, die seit 2015 in besonders begehrten und teuren Wohngegenden verhängt werden kann, nicht weit genug ging, hatte sie mit dem Mietendeckel-Gesetz zum 23. Februar 2020 die Mieten für rund 1,5 Millionen Wohnungen ganz eingefroren – und zwar auf den Stand vom Juni 2019. Das betrifft laut Senatsverwaltung neun von zehn Mietwohnungen. Ab 2022 sollten Vermieter zumindest die Inflation ausgleichen dürfen. Ziehen neue Mieter ein, bleibt es entweder bei der alten Miete oder Obergrenzen greifen. Mieten, die um mehr als 20 Prozent über der für die Wohnung geltenden Obergrenze liegen, gelten dann als zu hoch. Seit dem 23. November 2020 ist der Vermieter gesetzlich verpflichtet, sie gegebenenfalls abzusenken.

Bei Verstößen droht ein Bußgeld von bis zu 500.000 Euro. Der Mietendeckel gilt nicht für neue Wohnungen, die seit 2014 fertig wurden. Die Regelung ist auf fünf Jahre befristet, also bis 2025.

Überprüfung durch Abgeordnete von FDP und Union angestoßen

Die Überprüfung durch das Bundesverfassungsgericht hatten mehr als 280 Bundestagsabgeordnete von FDP und Union angestoßen, und zwar mit einem gemeinsamen Normenkontrollantrag. Sie wollten erreichen, dass zentrale Passagen des Gesetzes für nichtig erklärt werden. Ihrer Ansicht nach sind einzelne Länder wie hier Berlin nicht befugt, im Mietrecht einen eigenen Weg zu gehen. Der Bundesgesetzgeber habe alles abschließend geregelt. Nun wäre in Berlin verboten worden, was bundesweit erlaubt sei.

Auch das Berliner Landgericht und ein Amtsgericht, bei denen Vermieter geklagt hatten, halten die Vorschriften für verfassungswidrig. In diesem Fall sind sie verpflichtet, die Verfahren auszusetzen und die Frage an Karlsruhe weiterzugeben.

Das Urteil dürfte die Vermieter freuen. Diese werden nun unter Vorbehalt die ausstehenden Beträge von den Mietern einfordern.

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