Deutschland

Entscheidung im Kabinett: Regierung beschließt die "Bundes-Notbremse" inkl. Ausgangssperren

Das Bundeskabinett hat die Änderung des Infektionsschutzgesetzes beschlossen. Das erfuhr die Nachrichtenagentur "dpa" am Dienstag in Berlin. Unter anderem sollen Ausgangssperren zwischen 21 und 5 Uhr ab einer Inzidenz von 100 durchgesetzt werden.
Entscheidung im Kabinett: Regierung beschließt die "Bundes-Notbremse" inkl. AusgangssperrenQuelle: www.globallookpress.com © bildgehege / www.imago-images.de
  • Bund und Länder hatten sich einstweilen festgelegt, bundesweit einheitliche Auflagen für Gebiete mit hohen Infektionszahlen festzulegen.
  • Eine entsprechende Änderung des Infektionsschutzgesetzes ist nun vom Bundeskabinett beschlossen worden und muss noch vom Bundesrat abgesegnet werden.
  • Damit können sich die Menschen in weiten Teilen Deutschlands auf Ausgangsbeschränkungen und (wieder) geschlossene Läden nach bundesweit verbindlichen Vorgaben einstellen.

So soll von 21 bis 5 Uhr der Aufenthalt außerhalb einer Wohnung oder eines dazugehörigen Gartens im Grundsatz nicht erlaubt sein. Dies soll nicht gelten, wenn der Aufenthalt etwa der Versorgung von Tieren oder der Berufsausübung dient.

Gelten sollen diese und andere Beschränkungen, wenn in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt an drei aufeinanderfolgenden Tagen die 7-Tage-Inzidenz über 100 liegt. Das bedeutet, dass binnen einer Woche mehr als 100 Neuinfizierte auf 100.000 Einwohner kommen. Am Mittwoch betrug die bundesweite  Durchschnittsinzidenz 140,9.

In einem neuen Paragrafen 28b des Infektionsschutzgesetzes soll ferner festgelegt werden, dass private Zusammenkünfte im öffentlichen oder privaten Raum dann nur gestattet sind, wenn an ihnen höchstens die Angehörigen eines Haushaltes und eine weitere Person einschließlich dazugehörender Kinder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres teilnehmen. Davon ausgenommen seien Zusammenkünfte zwischen den Angehörigen desselben Haushaltes oder Ehe- bzw. Lebenspartnern sowie zur Wahrnehmung des Sorgerechtes. Bei Todesfällen sollen bis zu 15 Personen zusammenkommen dürfen.

Der Einzelhandel muss in großen Teilen wieder geschlossen werden. Es soll bei der Inzidenz von über 100 an drei aufeinanderfolgenden Tagen die Öffnung von Ladengeschäften und Märkten untersagt werden. Ausnahmen gibt es u. a. für den Lebensmittelhandel, Getränkemärkte, Reformhäuser, Apotheken, Tankstellen, Kioske, Buchhandlungen und Blumengeschäfte. 

In Schulen sollen ab einer Inzidenz von über 100 "Schüler sowie das Lehrpersonal" bei Teilnahme am Präsenzunterricht zweimal in der Woche auf Corona getestet werden. Ab einem Inzidenzwert von 200 an drei aufeinanderfolgenden Tagen sollen die Schulen den Präsenzunterricht aufgeben und "Homeschooling" durchführen.

Die Ausübung von Sport soll nur in Form von kontaktloser Ausübung von Individualsportarten erlaubt sein. Sie sollen allein, zu zweit oder mit den Angehörigen des eigenen Hausstandes ausgeübt werden dürfen. Ausnahmen gibt es auch weiter für den Wettkampf- und Trainingsbetrieb der Berufssportler und der Leistungssportler der Bundes- und Landeskader, aber weiter nur ohne Zuschauer.

Komplett geschlossen werden sollen Freizeiteinrichtungen, auch das gilt ab einer Inzidenz von 100. Darunter fallen u. a. Freizeitparks, Indoorspielplätze, alle Formen von Schwimmbäder und Wellnesszentren, ebenso Klubs, Spielhallen und Bordelle. Auch Freizeitaktivitäten wie Stadt- oder Naturführungen und Ausflugsverkehr wären dann untersagt.

Übernachtungsangebote zu touristischen Zwecken sollen bei entsprechenden Inzidenzen in einer Region aber untersagt sein.

Geöffnet werden dürften laut dem Beschluss Dienstleistungen, die medizinischen, therapeutischen, pflegerischen oder seelsorgerischen Zwecken dienen sowie Friseurbetriebe – jeweils mit Maske.

An Schulen soll Präsenzunterricht nur mit zwei Corona-Tests pro Woche gestattet werden. Überschreitet in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt an drei aufeinanderfolgenden Tagen die 7-Tage-Inzidenz 200, soll Präsenzunterricht untersagt werden.

Stundenlang war unter Hochdruck über die Regelungen verhandelt worden. Nach dpa-Informationen sollen in der Vorlage Fraktions- und Länderwünsche von der Bundesregierung in wichtigen Punkten berücksichtigt worden sein. Nach dem geplanten Kabinettsbeschluss soll das Gesetz möglichst in einem beschleunigten Verfahren vom Bundestag beschlossen werden und den Bundesrat passieren.

Neben der Novelle des Infektionsschutzgesetzes hat das Kabinett auch eine Pflicht für Angebote von Corona-Tests in Unternehmen auf den Weg gebracht. Der Entwurf einer geänderten Arbeitsschutzverordnung sieht vor, dass die Unternehmen ihren Beschäftigten in der Regel einmal in der Woche Tests zur Verfügung stellen.

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(rt/dpa)

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