Wissenschaftlicher Beirat des Ernährungsministeriums: Mit Hartz IV keine gesunde Ernährung möglich
Einem Bericht der taz zufolge ignoriert die Bundesregierung den Hinweis von Beratern des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, dass sich Hartz-IV-Bezieher keine gesunde Ernährung leisten können. Dies soll aus einer kleinen Anfrage des Grünen-Sozialpolitikers Sven Lehmann und der Antwort des SPD-geführten Bundesarbeitsministeriums hervorgehen. Wie die taz berichtet, liegt ihr das Dokument vor.
Es soll dabei um eine Empfehlung des wissenschaftlichen Beirats des Landwirtschaftsministeriums gehen, der im vergangenen Sommer ein Gutachten für eine "Politik für nachhaltigere Ernährung" vorgelegt hatte. Darin soll es, wie die taz schreibt, "eindringlich heißen":
"Die derzeitige Grundsicherung reicht ohne weitere Unterstützungsressourcen nicht aus, um eine gesundheitsförderliche Ernährung zu realisieren."
Weiterhin soll der Bericht festhalten:
"Auch in Deutschland gibt es armutsbedingte Mangelernährung und teils auch Hunger."
Der Beirat bezeichnet es laut dem taz-Bericht als "folgerichtig", "im Sinne einer den Nachhaltigkeitszielen verschriebenen Politik die Berechnungsgrundlagen und -methoden der Regelbedarfsermittlung zu überprüfen". Doch offenbar zeigt die Bundesregierung kein Interesse an dem Vorschlag. Laut der taz schreibt das Arbeitsministerium in seiner Antwort auf die kleine Anfrage, dass man keinen Überprüfungsbedarf sehe. Die Aufgabe der Regelbedarfsermittlung sei auch im Bereich Ernährung, "dass existenzsichernde Leistungen beziehende Menschen so gestellt werden wie alle einkommensschwachen Haushalte", so die taz weiter.
Gegenüber der taz kritisiert der Grünen-Politiker Lehmann die Antwort der Bundesregierung als "ungeheuerlich". Und er ergänzt: "Es muss der Anspruch der Bundesregierung sein, dass alle Menschen finanziell so abgesichert sind, dass sie sich gesund ernähren können." Die Regelbedarfsermittlung müsse entsprechend reformiert werden, fordert Lehmann.
Aktuell liegt der Hartz-IV-Regelsatz bei 446 Euro für eine alleinstehende Person ohne Kinder. Für Lebensmittel, Getränke und Tabak stehen zurzeit im Regelsatz 154,78 Euro zur Verfügung.
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