Deutschland

Berliner Verwaltungsgericht kippt 40-Quadratmeter-Regel im Handel

Das Berliner Verwaltungsgericht hat die seit einer Woche geltende Testpflicht für den Einkauf im Berliner Einzelhandel bestätigt, die Kundenbegrenzung pro Quadratmeter am Mittwoch aber gekippt. Diese erweise sich "als unangemessen und damit als unverhältnismäßig im engeren Sinne".
Berliner Verwaltungsgericht kippt 40-Quadratmeter-Regel im HandelQuelle: www.globallookpress.com © Leif Piechowski via www.imago-im

Das Berliner Verwaltungsgericht hat die seit einer Woche geltende Testpflicht für den Einkauf im Berliner Einzelhandel zwar bestätigt, die Kundenbegrenzung pro Quadratmeter jedoch gekippt. Diese Regelung erweise sich "als unangemessen und damit als unverhältnismäßig im engeren Sinne", urteilte das Gericht am Mittwoch, wie ein Sprecher mitteilte. Der Berliner Senat hatte angeordnet, dass in Nicht-Lebensmittel-Geschäften nur ein Kunde pro 40 Quadratmeter eingelassen werden dürfe.

Angesichts der darüber hinaus verordneten Sicherheitsmaßnahmen begründete das Gericht, dass

"der Richtwert kein signifikantes Mehr an Infektionsschutz bringt, das noch in einem angemessenen Verhältnis zu den dadurch erwartbar verursachten weiteren Umsatzeinbußen steht". 

Mehrere Einzelhändler hatten vor dem Verwaltungsgericht gegen die geltenden Einschränkungen geklagt und damit zumindest für diesen Teil recht bekommen. Mit ihrem Eilantrag richteten sie sich allerdings auch gegen die seit einer Woche geltende Schnelltestpflicht für Einkäufe im Nicht-Lebensmittelhandel und sind damit nun vorerst gescheitert. Das Verwaltungsgericht wies diesen Teil des Antrages zurück. Diese Beschränkungen seien voraussichtlich nicht zu beanstanden, hieß es ohne eine weitere Begründung. Auch die elektronische Kontaktnachverfolgung bestätigten die Richter. Gegen die Entscheidung können die Beteiligten Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht einlegen.

Ausgenommen von der Testpflicht sind unter anderem Lebensmittelgeschäfte und Drogerien. Zuvor mussten Kunden ein Zeitfenster in Geschäften buchen. Der Berliner Senat weist rund 230 Testzentren in der Hauptstadt aus, bei denen ein Schnelltest gemacht werden kann. Aus Sicht des Handelsverbandes Berlin-Brandenburg reicht das nicht aus. Mit der Maßnahme habe sich die Lage der Händler in Berlin noch einmal verschlechtert. Bei langen Wartezeiten vor den Zentren würden viele Menschen auf den Einkauf verzichten.

Das Potsdamer Verwaltungsgericht hatte letzte Woche die Testpflicht im benachbarten Brandenburg für unzulässig erklärt

(RT DE/dpa)

Mehr zum Thema - Berlin: "Kein klarer Kurs erkennbar" – Reaktionen über die verschärften Kontaktverbote ab Karfreitag

Durch die Sperrung von RT zielt die EU darauf ab, eine kritische, nicht prowestliche Informationsquelle zum Schweigen zu bringen. Und dies nicht nur hinsichtlich des Ukraine-Kriegs. Der Zugang zu unserer Website wurde erschwert, mehrere Soziale Medien haben unsere Accounts blockiert. Es liegt nun an uns allen, ob in Deutschland und der EU auch weiterhin ein Journalismus jenseits der Mainstream-Narrative betrieben werden kann. Wenn Euch unsere Artikel gefallen, teilt sie gern überall, wo Ihr aktiv seid. Das ist möglich, denn die EU hat weder unsere Arbeit noch das Lesen und Teilen unserer Artikel verboten. Anmerkung: Allerdings hat Österreich mit der Änderung des "Audiovisuellen Mediendienst-Gesetzes" am 13. April diesbezüglich eine Änderung eingeführt, die möglicherweise auch Privatpersonen betrifft. Deswegen bitten wir Euch bis zur Klärung des Sachverhalts, in Österreich unsere Beiträge vorerst nicht in den Sozialen Medien zu teilen.