
"Fehlende Verhältnismäßigkeit" - Oberverwaltungsgericht kassiert Ausgangssperre für Region Hannover

Ende März zog die Region Hannover aufgrund steigender "Infektionszahlen" die sogenannte Notbremse. Bis zum 12. April sollten die Beschränkungen in und um Hannover gelten. In der Zeit von 22 Uhr bis 5 Uhr war es den Bürger nur mit einem "triftigen Grund" gestattet, die eigenen vier Wände zu verlassen. Hinzu kam eine Erweiterung der Maskenpflicht im öffentlichen Raum. Schon in der ersten Nacht leitete die örtliche Polizei 100 Verfahren wegen Verstößen gegen die Auflagen ein.

Nun der herbe Rückschlag für die Politik: Wie am Mittwoch berichtet wurde, äußerte das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht (OVG) erhebliche Zweifel an dem Mittel der Ausgangsbeschränkungen im Kampf gegen Corona. Das OVG bestätigte am Dienstag eine Entscheidung des Verwaltungsgerichtes Hannover. Dieses hatte erklärt, dass die angeordnete Ausgangsbeschränkung in der Region Hannover im Einzelfall voraussichtlich rechtswidrig ist.
Per Eilbeschluss wurde der Einwand der Region Hannover gegen den Beschluss vom 2. April zurückgewiesen, wie das OVG in Lüneburg mitteilte. Die Ausgangsbeschränkung sei keine notwendige Schutzmaßnahme, da sie gegen den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit verstoße. Die Region Hannover hob daraufhin am Abend die entsprechende Allgemeinverfügung mit sofortiger Wirkung auf.
Die niedersächsische Landesverordnung schreibt eine Verschärfung der Corona-Maßnahmen ab einer Sieben-Tage-Inzidenz von mehr als 150 vor.
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(dpa/rt)
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