Deutschland

10.000 Klagen gegen Corona-Verordnungen anhängig

Bundesgesundheitsminister Spahn hat einen Schlusspunkt für die Corona-Beschränkungen markiert. Auch Verwaltungsrichter sehen die Notwendigkeit von neuen Bewertungen. 10.000 Klagen aufgebrachter Bürger sind bei den Gerichten anhängig.
10.000 Klagen gegen Corona-Verordnungen anhängigQuelle: www.globallookpress.com © Jens Schicke via www.imago-image/www.imago-images.de

Mit den unübersichtlich vielen und oft unterschiedlichen Schutzmaßnahmen zur Verhinderung des Coronavirus, die örtlich in allen 16 Bundesländern verschieden interpretiert wurden, hat sich auch die Anzahl der Klagen erhöht: Bei den Verwaltungsgerichten und den darüberliegenden Instanzen gingen in den vergangenen zwölf Monaten mehr als 10.000 Klagen und Eilverfahren ein. So steht es in einer Umfrage des ZDF.   

Dabei geht es meist um die Grundrechtseinschränkungen, die durch die Maskenpflicht, Kontaktbeschränkungen und Ausgangssperren verursacht wurden. Zwar hatte Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) immer wieder ein mögliches Ende der Maßnahmen ins Spiel gebracht und von einem "Ende der Grundrechtseingriffe" bei einem "vollumfänglichen Impfangebot" gesprochen, wie etwa zuletzt bei einer Online-Veranstaltung des Bundes Deutscher Verwaltungsrichter und Verwaltungsrichterinnen (BDVR) Ende vergangener Woche.

Jedoch könnten Virusmutationen noch für weitere Verzögerungen sorgen. Spahn reagierte auf seine Widersacher und sagte: "Wer sich nicht impfen lässt, der hat auch kein Recht darauf, dass andere noch besonders Rücksicht nehmen müssen, durch Masken oder anderes." Der Gesundheitsminister gab stolz zu, in der Pandemie allein in seinem Ressort 22 Verordnungen und vier große Bevölkerungsschutzgesetze eingeleitet und umgesetzt zu haben. Spahn weiter:

"Für die Pandemielage muss es einen verbindlichen, aber auch hinreichend flexiblen Rechtsrahmen geben, der sinnvollerweise auch einen dauerhaften Mechanismus für solche Situationen schafft."

Er betonte, die Schutzmaßnahmen wie Maskenpflicht bedeuteten eine Abwägungsentscheidung zwischen individuellen Freiheiten und Gesundheitsschutz. Dabei erwarte uns die Frage immer mehr, wie wir mit dem "Geimpftsein" und dem frisch "Getestetsein" umgehen, sagte der CDU-Politiker. Es mehrten sich die Befunde, dass damit eine deutliche Reduzierung des Infektionsrisikos verbunden sei. Beides stehe also nebeneinander als Voraussetzung etwa für Theaterbesuche oder Flugreisen.

Der Vorsitzende des Bundes Deutscher Verwaltungsrichter und Verwaltungsrichterinnen, Robert Seegmüller, sagte, dass sich der Immunitätsstatus der Bevölkerung auf die rechtliche Bewertung von Freiheitseinschränkungen auswirken könne. Das könne dann dazu führen, dass  "ein derzeit gerichtlich bestätigter Rechtszustand in Zukunft in einen gerichtlich zu beanstandenden" umschlage. Oder: Klagende könnten öfter Recht bekommen.

Seit einem Jahr rängen die Verwaltungsgerichte um den richtigen Weg bei der Kontrolle staatlicher Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung vor dem Coronavirus. Dabei seien sich die Richter der großen Verantwortung bewusst. Seegmüller sagte:

"Eine Verordnung ist schnell aufgehoben mit möglicherweise gravierenden Folgen für Leben und körperliche Unversehrtheit vieler. Eine Verordnung ist aber auch schnell bestätigt, was ebenfalls gravierende Folgen haben kann."

Klar sei, dass das derzeitige Niveau der Freiheitseinschränkungen kein Dauerzustand werden könne. Der Frankfurter Rechtsprofessor Uwe Volkmann wies darauf hin, dass zu den Corona-Einschränkungen bislang nur Entscheidungen im vorläufigen Rechtsschutz, also im Eilverfahren, ergangen seien. Hier gehe es um Verhältnismäßigkeitsabwägungen. Die Vorsitzende des Deutschen Ethikrats, Alena Buyx, sagte, dass es bei Geimpften nicht um Privilegien oder Sonderrechte, sondern um die Rücknahme von teilweise sehr drastischen Freiheitseinschränkungen gehe. Buyx:

"Wenn die Pandemie noch stark wütet, Maßnahmen zur Eindämmung also weiter notwendig sind, es gleichzeitig aber schon Geimpfte gibt, dann wäre es geboten, für diese Gruppe Freiheitsbeschränkungen zurückzunehmen."

Für Nichtgeimpfte müsse es Zugang zu Tests geben, um eine Gleichstellung zu Geimpften und Genesenen zu erreichen. Rechtswissenschaftler Stefan Huster, Mitglied der Nationalen Akademie der Wissenschaften Leopoldina, warnte vor einer Neiddebatte:

"Jetzt auf Gleichbehandlung zu bestehen führt einfach nur dazu, dass es allen gleich schlecht geht."

Das Empfinden von Ungerechtigkeit zu verhindern sei kein Rechtsgut, das Freiheitseinschränkungen für Geimpfte rechtfertige. Das verbessere auch in keiner Weise die Situation der Ungeimpften. Rechtsprofessorin Anna Leisner-Egensperger, die zuletzt als Sachverständige im Gesundheitsausschuss des Bundestags mit Fragen des Infektionsschutzrechts befasst war, meint:

"Freiheitsrechte stehen jedem zu. Der Staat finde sie vor und stelle sie nicht erst her. Das müsste mal klargestellt werden."

Staatsrechtler Rupert Scholz, Ex-Bundesverteidigungsminister, hatte RT DE gegenüber erklärt:

"Ich erwarte nachdem ich geimpft bin natürlich wieder meine vollen Bürgerrechte. Die waren ja nie weg. Die kann man einem auch nicht nehmen. Das sind Grundrechte."

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