Neue Corona-Maßnahmen neben Lockerungen in Berlin – Homeoffice-Pflicht und Corona-Tests zum Shoppen
Der Berliner Senat hat auf einer Sondersitzung am Samstag beschlossen, die bisher eingeführten Corona-Lockerungen nicht rückgängig zu machen. Einerseits bleiben vorsichtige Lockerungen etwa in Handel und Kultur bestehen, andererseits gibt es neue und verschärfte Regeln vor allem im Hinblick auf das Testen. Eine sogenannte Notbremse kommt damit nicht in der Form zum Tragen, wie sie auf der Bund-Länder-Konferenz beschlossen wurde.
So ist ab Mittwoch für jeden Berliner ein negativer SARS-CoV-2-Test Voraussetzung, um in Geschäften einkaufen zu gehen. Das gilt auch für Besuche in Friseur- oder Kosmetiksalons sowie in Museen und Galerien. Eine Ausnahme sind sogenannte systemrelevante Handelsstrukturen wie Supermärkte, Apotheken oder Drogerien, die auch im Lockdown immer offen waren. Dort kann sich jeder Kunde weiterhin auch ohne vorherigen Test versorgen. Modellprojekte im Sport- und Kulturbereich mit Zuschauern werden vorerst gestoppt.
Laut dem Regierenden Bürgermeister Michael Müller müssen steigende Corona-Zahlen verhindert werden, indem man unter anderem ungeschützte Kontakte in Innenräumen vermeidet. Aus diesem Grunde solle auch die FFP2-Masken-Pflicht ausgedehnt werden. Sie gilt nun quasi für alle Innenräume im öffentlichen Bereich.
Eine deutliche Verschärfung der Regeln gibt es für Unternehmen. Sie werden verpflichtet, ihren Mitarbeitern künftig zweimal pro Woche einen SARS-CoV-2-Test zu ermöglichen. Außerdem kommt eine Homeoffice-Pflicht für Unternehmen. Dem Berliner Senat zufolge ist die Hauptstadt das erste Bundesland, das diesen Schritt geht. Demnach sollen die Unternehmen künftig 50 Prozent ihrer Büroarbeitsplätze ersatzweise als Homeofficetätigkeit anbieten.
Müller appelliert außerdem an die Berliner, die Ostertage und -ferien zu nutzen, um Kontakte im privaten und öffentlichen Bereich auf ein Mindestmaß zu reduzieren. Außerdem rät er eindringlich dazu, sich regelmäßig testen lassen. Bei den Kontaktbeschränkungen bleibt es weiterhin dabei, dass sich nur zwei Haushalte mit maximal fünf Personen treffen dürfen.
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(rt/dpa)
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