Viel zu wenig: Sozialgericht Karlsruhe hält einmaligen Corona-Zuschuss für verfassungswidrig
Lockdown, Maskentragen, Homeoffice – die anhaltenden Einschränkungen wegen der COVID-19-Pandemie zehren nicht nur an den Nerven, sie kosten Bürger und Unternehmen oft auch viel Geld. Um Geringverdienern, Langzeitarbeitslosen und Sozialhilfebeziehern unter die Arme zu greifen, hat die schwarz-rote Koalition neben anderen Maßnahmen einen einmaligen Zuschuss in Höhe von 150 Euro vorgeschlagen, der am Freitag im Bundestag beschlossen wurde. Demnach ist die Hilfsmaßnahme für Erwachsene bestimmt, die im Mai 2021 einen Anspruch auf Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld haben. Das Sozialministerium begründet das mit höheren Ausgaben durch die Pandemie, etwa für Hygieneartikel und zusätzliche Mahlzeiten zu Hause. Das Geld soll im ersten Halbjahr ausgezahlt werden.
Das Sozialgericht Karlsruhe findet den sogenannten Corona-Zuschuss jedoch verfassungswidrig und zu gering. Der zuständige Richter der 12. Kammer des Gerichts hat in einer Mitteilung vom Freitag gerügt, das Existenzminimum von Arbeitsuchenden für Januar bis April dürfe nicht erst im Mai gedeckt werden. Auch seien Anforderungen an das Verfahren zur Ermittlung der Höhe existenzsichernder Leistungen nicht erfüllt worden. Nötig sei eine Erhöhung des Regelsatzes um etwa 100 Euro für jeden Pandemiemonat.
Damit hatte eine alleinerziehende Mutter aus dem Kreis Rastatt mit ihrem Eilantrag Erfolg. Sie hatte zuvor beim Jobcenter erfolglos FFP2-Masken beantragt. Nun könne sie ihre herzkranke zweijährige Tochter sicher im ÖPNV zu den wöchentlichen Behandlungen ins Krankenhaus und zum Physiotherapeuten bringen, so die Kammer. Für die am Eilverfahren unmittelbar Beteiligten sei der rechtskräftige Beschluss bindend.
Auch die Opposition kritisierte den Corona-Zuschuss. Der Grünen-Abgeordnete Sven Lehmann bezeichnete ihn als Nullrunde. Das Urteil des Sozialgerichts sei eine Klatsche für die Krisenpolitik der Bundesregierung. Der sozialpolitische Sprecher der FDP im Bundestag Pascal Kober forderte den SPD-Bundesarbeitsminister Hubertus Heil auf, nun dringend eine sofortige Auszahlung zu ermöglichen. Im Mai kämen die Hilfen zu spät.
Dieselbe Kammer des Gerichts hatte kürzlich entschieden, Jobcenter müssten arbeitssuchenden Hartz-IV-Empfängern kostenlose FFP2-Masken zur Verfügung stellen – zusätzlich zum Regelsatz wöchentlich 20 FFP2-Masken oder als Geldleistung monatlich 129 Euro. Das Gericht hatte mit dem Schutz des Klägers und dem Schutz der Allgemeinheit argumentiert.
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(rt/dpa)
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