Deutschland

Mutmaßliche IS-Terroristin am Berliner Flughafen festgenommen

Fahnder der Bundesanwaltschaft und des Kieler Landeskriminalamts haben heute am Flughafen BER eine per Haftbefehl gesuchte IS-Terroristin festgenommen. Die deutsche Staatsangehörige Stefanie A. wird der Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung im Ausland beschuldigt.
Mutmaßliche IS-Terroristin am Berliner Flughafen festgenommenQuelle: www.globallookpress.com © Ameer Al Mohammedaw/dpa

Stefanie A. (44) soll ihre Fürsorge- und Erziehungspflicht gegenüber ihrem Sohn vernachlässigt und sich des Kriegsverbrechens gegen mindestens zwei Personen strafbar gemacht haben.

Im Sommer 2016 reiste sie mit ihrem minderjährigen Sohn zu ihrem Ehemann nach Syrien, um im Herrschaftsgebiet der ausländischen terroristischen Vereinigung "Islamischer Staat" (IS) zu leben. Ihr Mann hatte Deutschland bereits im Sommer 2015 verlassen und sich für den IS an den bewaffneten Auseinandersetzungen in Syrien beteiligt.

Nach ihrer Ankunft in Syrien schloss sich Stefanie A. dem IS an. Bis zum Frühjahr 2018 hielt sie sich mit ihrer Familie in den Ortschaften Raqqa, Gharanji und Hajin auf. Dort führte die Beschuldigte den Haushalt.

Ihren damals unter 15 Jahre alten Sohn soll sie in ein militärisches Ausbildungslager des IS geschickt haben. Dort erhielt er Unterricht im Umgang mit Schusswaffen und Sprengstoff. Der junge Mann soll bei verschiedenen militärischen Operationen eingesetzt worden sein. Später betätigte sich Stefanie A. selbst als Kämpferin für den IS. Für ihren Einsatz erhielt die Familie finanzielle Versorgungsleistungen von der Organisation.

Im März 2018 kam der Sohn der Beschuldigten bei einem Luftangriff in Hajin ums Leben. Stefanie A. und ihr Ehemann folgten dem IS nach Baghus, wo beide schließlich festgenommen wurden. Wie manche andere IS-Frauen wurde sie vorletztes Jahr von Kurden freigelassen. Jetzt wollte sie in ihre alte Heimat nach Schleswig-Holstein via Berlin zurückkehren und wurde von Fahndern festgenommen. Sie soll am 25. März dem Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs vorgeführt werden, der ihr den Haftbefehl eröffnen und über den Vollzug der Untersuchungshaft entscheiden wird.

2014 übernahmen selbsternannte Gotteskrieger des IS die Kontrolle über die syrische Stadt Rakka, planten von hier aus Anschläge in der ganzen Welt. Sie etablieren eine Herrschaft des Schreckens. Ihre rigiden Vorschriften setzen sie mit Auspeitschungen und öffentlichen Hinrichtungen durch. Andere Frauen – nach Insiderangaben waren es um die 35 aus Deutschland – wollten flüchten, wurden allerdings von ihren Männern daran gehindert.

Mehr zum Thema - Karlsruhe: Anklage gegen fünf mutmaßliche IS-Sympathisanten – Anschlag auf Youtuber geplant

Durch die Sperrung von RT zielt die EU darauf ab, eine kritische, nicht prowestliche Informationsquelle zum Schweigen zu bringen. Und dies nicht nur hinsichtlich des Ukraine-Kriegs. Der Zugang zu unserer Website wurde erschwert, mehrere Soziale Medien haben unsere Accounts blockiert. Es liegt nun an uns allen, ob in Deutschland und der EU auch weiterhin ein Journalismus jenseits der Mainstream-Narrative betrieben werden kann. Wenn Euch unsere Artikel gefallen, teilt sie gern überall, wo Ihr aktiv seid. Das ist möglich, denn die EU hat weder unsere Arbeit noch das Lesen und Teilen unserer Artikel verboten. Anmerkung: Allerdings hat Österreich mit der Änderung des "Audiovisuellen Mediendienst-Gesetzes" am 13. April diesbezüglich eine Änderung eingeführt, die möglicherweise auch Privatpersonen betrifft. Deswegen bitten wir Euch bis zur Klärung des Sachverhalts, in Österreich unsere Beiträge vorerst nicht in den Sozialen Medien zu teilen.