Deutschland

Bundesregierung vereinfacht Einbürgerung von NS-Verfolgten und Nachfahren

Durch eine Änderung des Staatsangehörigkeitsgesetzes soll es für die bisher benachteiligten früheren NS-Verfolgten und deren Nachkommen nun leichter werden, einen deutschen Pass zu bekommen. Die dafür vorgesehene Regelung wurde vom Bundeskabinett am Mittwoch verabschiedet.
Bundesregierung vereinfacht Einbürgerung von NS-Verfolgten und NachfahrenQuelle: www.globallookpress.com © Christian Ohde/face to face

Einen gesetzlichen Anspruch auf Einbürgerung sollen gemäß dem sogenannten Vierten Gesetz zur Änderung des Staatsangehörigkeitsgesetzes Verfolgte des Nazi-Regimes und deren Nachkommen erhalten, die zuvor nach dem Artikel 116 des Grundgesetzes keinen Anspruch darauf hatten. Dieser Artikel des Grundgesetzes sieht zwar eine Einbürgerung in Deutschland vor, wenn den Betroffenen ihre Staatsangehörigkeit zwischen 1933 und 1945 aus "politischen, rassischen oder religiösen Gründen" entzogen worden war – doch in vielen Fällen wurden diese nicht formal gar nicht ausgebürgert, sondern sie verloren die deutsche Staatsangehörigkeit durch die Annahme des Passes eines anderen Staates.

Das neue Gesetz sei "keine bloße Wiedergutmachung, sondern Entschuldigung in tiefer Scham", betonte Bundesinnenminister Horst Seehofer. Josef Schuster, der Präsident des Zentralrats der Juden in Deutschland, kommentierte seinerseits:

"Es ist eine Geste des Anstands, wenn ihnen und ihren Nachkommen rechtliche Möglichkeiten eröffnet werden, um die deutsche Staatsangehörigkeit wiederzuerlangen."

Wenn Verfolgte der Nazi-Diktatur und deren Kinder oder Enkel die deutsche Staatsangehörigkeit erlangen möchten, ist das nach Schusters Einschätzung ein großer Vertrauensbeweis, dem Deutschland nun mit der gesetzlichen Neuregelung entgegenkomme.

Zwei Erlasse des Innenministeriums aus dem Jahr 2019 regelten bisher, dass solche Verfolgten und deren Nachfahren leichter einen deutschen Pass bekommen könnten. Vertreter von Initiativen der Betroffenen forderten seitdem, dass eine echte Lösung des Problems nur eine Gesetzesänderung sein könne. Auch der Zentralrat der Juden in Deutschland kritisierte die Erlasse 2019 als "unzureichend". Die vom Bundeskabinett verabschiedete gesetzliche Neuregelung sei eine "historisch angemessene" Lösung.

Mehr zum ThemaDeutschland zahlt 662 Millionen US-Dollar für bedürftige Holocaust-Überlebende

(rt/dpa)

Durch die Sperrung von RT zielt die EU darauf ab, eine kritische, nicht prowestliche Informationsquelle zum Schweigen zu bringen. Und dies nicht nur hinsichtlich des Ukraine-Kriegs. Der Zugang zu unserer Website wurde erschwert, mehrere Soziale Medien haben unsere Accounts blockiert. Es liegt nun an uns allen, ob in Deutschland und der EU auch weiterhin ein Journalismus jenseits der Mainstream-Narrative betrieben werden kann. Wenn Euch unsere Artikel gefallen, teilt sie gern überall, wo Ihr aktiv seid. Das ist möglich, denn die EU hat weder unsere Arbeit noch das Lesen und Teilen unserer Artikel verboten. Anmerkung: Allerdings hat Österreich mit der Änderung des "Audiovisuellen Mediendienst-Gesetzes" am 13. April diesbezüglich eine Änderung eingeführt, die möglicherweise auch Privatpersonen betrifft. Deswegen bitten wir Euch bis zur Klärung des Sachverhalts, in Österreich unsere Beiträge vorerst nicht in den Sozialen Medien zu teilen.