Deutschland

Schweriner Ordnungsamt: Corona-Verordnungen gelten nicht für Politiker

Mecklenburg-Vorpommerns Ministerpräsidentin Manuela Schwesig steht nach einem Pressetermin, bei dem sie gegen die Corona-Verordnungen verstieß, in der Kritik. Doch das Schweriner Ordnungsamt erklärte nun, dass die Corona-Regeln nicht für Dienstgeschäfte von Politikern gelten.
Schweriner Ordnungsamt: Corona-Verordnungen gelten nicht für PolitikerQuelle: www.globallookpress.com © Bernd Wüstneck/dpa

Mecklenburg-Vorpommerns Ministerpräsidentin Manuela Schwesig (SPD) steht nach einem Pressetermin, bei dem sie gegen die Corona-Verordnungen des Bundeslandes verstoßen hat, in der Kritik. Konkret geht es um einen Pressetermin in einem Schweriner Textilgeschäft, bei der für eine App zur Kontaktnachverfolgung geworben werden sollte.

Neben Schwesig waren auch Digitalisierungsminister Christian Pegel und Schwerins Oberbürgermeister Rico Badenschier bei der Veranstaltung. In dem Laden, in dem gemäß Corona-Verordnung eigentlich nur sechs Kunden mit Terminvereinbarung erlaubt sind, waren mit den Mitarbeitern des Textilwarengeschäfts und Pressevertretern etwa 20 Menschen im Laden anwesend. Dies soll auf Fotos deutlich zu sehen sein.

Dennis Klüver, der Vorsitzende der Piratenpartei in Mecklenburg-Vorpommern, erstattete deswegen Anzeige beim Ordnungsamt. In der Antwort, die der Ostsee-Zeitung vorliegt, teilte das Amt jedoch mit, dass "kein Verstoß gegen die Corona-Verordnung festzustellen sei". In der Antwort heißt es weiter, dass Pressetermine normale Bestandteile der Dienstgeschäfte einer Ministerpräsidentin und eines Oberbürgermeisters seien. Da die Corona-Verordnung keine Regeln für Politiker auflisten, sei sie "für den genannten Fall nicht anwendbar".

Klüver zeigte sich aufgrund der Antwort schockiert und warnte, dass dieses Vorgehen die Politikverdrossenheit vieler Bürger noch verstärken könne:

"Es hat das Potenzial, die Legitimation staatlichen Handelns zu untergraben."

Klüver legte entsprechend Beschwerde gegen die Entscheidung des Amtes ein. Laut der Ostsee-Zeitung hat sich die Staatskanzlei bisher noch nicht zu dem Fall geäußert.

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