Deutschland

Nach wilder Verfolgungsjagd in Hamburg: Ermittlungen gegen Polizisten

Nach der Verfolgung eines 17-Jährigen im Hamburger Jenischpark mit einem Streifenwagen hat der Jugendliche Anzeige gegen die Beamten wegen versuchten Totschlags gestellt. Die Hamburger Staatsanwaltschaft ermittelt jedoch laut Medienberichten bisher nur "wegen des Verdachts der Nötigung".
Nach wilder Verfolgungsjagd in Hamburg: Ermittlungen gegen PolizistenQuelle: www.globallookpress.com © Jannis Grosse via www.imago-images.de

Die Hamburger Staatsanwaltschaft ermittelt derzeit gegen mehrere Polizisten. Grund ist eine Verfolgungsjagd im Jenischpark. Mit einem Streifenwagen fuhren nach Informationen des NDR am 22. Februar ein oder mehrere Beamte im Rahmen einer Corona-Kontrolle einem Jugendlichen hinterher. Der 17-Jährige soll zuvor unter anderem Freunde umarmt haben. Bei der Dienststelle für interne Ermittlungen und der Staatsanwaltschaft gingen nach dem Vorfall mehrere Anzeigen ein, auch wegen versuchtem Totschlags.

Bereits am 26. Februar kündigte die Hamburger Polizei nach Angaben der dpa an, den Fall intern aufzuarbeiten. Polizeisprecher Holger Vehren sagte der dpa: "Ja, das sieht schon gefährlich aus." Sollte eine Gefährdungssituation nicht ausgeschlossen werden können, könnten dem Fahrer Konsequenzen drohen.

Auf dem von einem Parkbesucher auf Twitter geposteten Video ist zu sehen, wie ein Streifenwagen mit Sirene und Blaulicht einem flüchtenden Jugendlichen hinterherfährt. Dabei schert das Auto zunächst mit dem Heck nach links aus und schrammt nur knapp an zwei rennenden Beamten vorbei. Dann fährt es über eine Bodenwelle und scheint ein Teil des Unterbodens zu verlieren. Der Abstand zwischen dem Flüchtenden und dem Fahrzeug scheint teilweise nur wenige Zentimeter zu betragen.

Der Betroffene hatte Anzeige wegen versuchten Totschlags gestellt. Die Hamburger Staatsanwaltschaft ermittelt jedoch wegen des Verdachts der Nötigung. Das Springerblatt Bild zitiert die Hamburger Staatsanwältin Liddy Oechtering:

"Aufgrund einer Anzeige eines Bürgers ist jetzt ein entsprechendes Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der Nötigung anhängig. Der Sachverhalt wird aufgeklärt und rechtlich geprüft."

Mehr zum Thema - Landtag verabschiedet umstrittenes Polizeirecht für Schleswig-Holstein

Durch die Sperrung von RT zielt die EU darauf ab, eine kritische, nicht prowestliche Informationsquelle zum Schweigen zu bringen. Und dies nicht nur hinsichtlich des Ukraine-Kriegs. Der Zugang zu unserer Website wurde erschwert, mehrere Soziale Medien haben unsere Accounts blockiert. Es liegt nun an uns allen, ob in Deutschland und der EU auch weiterhin ein Journalismus jenseits der Mainstream-Narrative betrieben werden kann. Wenn Euch unsere Artikel gefallen, teilt sie gern überall, wo Ihr aktiv seid. Das ist möglich, denn die EU hat weder unsere Arbeit noch das Lesen und Teilen unserer Artikel verboten. Anmerkung: Allerdings hat Österreich mit der Änderung des "Audiovisuellen Mediendienst-Gesetzes" am 13. April diesbezüglich eine Änderung eingeführt, die möglicherweise auch Privatpersonen betrifft. Deswegen bitten wir Euch bis zur Klärung des Sachverhalts, in Österreich unsere Beiträge vorerst nicht in den Sozialen Medien zu teilen.