Deutschland

Landtag verabschiedet umstrittenes Polizeirecht für Schleswig-Holstein

Schleswig-Holsteins Polizisten werden bald nach dem neuen Polizeigesetz mehr Handlungs- und Rechtssicherheit im Kampf gegen Terror und Kriminalität erhalten. Umstritten ist, dass die Regelung sogar beim "finalen Rettungsschuss" gegenüber Kindern unter 14 Jahren gelten wird.
Landtag verabschiedet umstrittenes Polizeirecht für Schleswig-HolsteinQuelle: AFP © FABRIZIO BENSCH

Schleswig-Holsteins Polizisten erhalten neue Mittel im Kampf gegen Kriminalität und Terrorismus. Mit breiter Mehrheit verabschiedete der Landtag am Freitag die Reform des Polizeirechts. Nur die SPD stimmte dagegen. Die Gesetzesreform gebe den Beamten passende Instrumente für den Kampf gegen Terrorismus sowie grenzüberschreitende Kriminalität an die Hand und sorge für mehr Eigenschutz, so warb die Innenministerin Sabine Sütterlin-Waack. Dabei werde die Balance zwischen Freiheitsrechten und Sicherheit gewahrt bleiben:

"Der internationale Terrorismus zwingt uns, derartige Fragen zu klären. Natürlich wünsche ich mir, dass niemals eine Polizistin oder ein Polizist in einen derartigen Einsatz muss."

Künftig dürfen Polizisten Bodycams tragen und Taser einsetzen. Geregelt ist nun auch der finale Rettungsschuss. Dabei schießen Beamte gezielt auf lebenswichtige Organe, um einen Geiselnehmer oder terroristischen Gewalttäter sofort angriffsunfähig zu machen. Hinterfragt wird, dass der finale Rettungsschuss auch gegen Kinder unter 14 Jahren als letztes Mittel der Gefahrenabwehr angewandt werden darf – gedacht beispielsweise bei einem Amoklauf. Der SPD-Abgeordnete Stefan Weber bezeichnete diesen Punkt als "absolutes No-Go":

"Das sind keine Kröten, das ist ein Ochsenfrosch, und den kann ich nicht schlucken, und den kann meine Fraktion auch nicht schlucken." 

Unterdessen wurde in dem Gesetz verankert, dass "Racial Profiling" bei der Polizei unzulässig ist. Unter diesem Begriff versteht man, wenn Menschen wegen ihrer Hautfarbe, Haarfarbe oder anderer äußerer Merkmale – aber ohne konkreten Anlass – überwacht werden. Bereits Mitte März soll die Reform des Polizeirechts in dem Bundesland in Kraft treten.

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(rt/dpa)

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