Will Bundesfamilienministerin Giffey Familien noch höher besteuern?
Kurz vor dem Internationalen Frauentag im Wahljahr 2021 bringt Franziska Giffey (SPD) als derzeitige Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend ein schweres Geschütz in Stellung. Sie will die Steuervorteile durch das Ehegattensplitting kippen und sagt:
"Die Besteuerung läuft falsch. Das müssen wir ändern."
Derzeit fördert das sogenannte Ehegattensplitting Familien mit einem Partner, der "haupterwerbstätig" ist, und einem, der "zuverdient". Das passt Giffey so nicht mehr in ihr Weltbild. Es führe nach ihrer Auffassung zu dem Fehlanreiz, dass Frauen zu Hause blieben oder in Teilzeit gingen. Warum aber immer mehr Männer daheim bleiben, weil sie sich nämlich um ihre Familie kümmern wollen, erwähnt sie nicht. Sie will beide Ehepartner arbeiten sehen. Giffey sagt: "Steuerlich sollte es also einen Anreiz geben, dass beide arbeiten."
Für sie sei die Abschaffung des Splittings eine "dringende Aufgabe für die nächste Legislaturperiode". Das Thema wurde in den letzten Jahrzehnten immer wieder kontrovers diskutiert.
Cawa Younosi, Personalchef bei SAP Deutschland meint dazu im Handelsblatt: "Es ist höchste Zeit, dass Deutschland das Ehegattensplitting an die gesellschaftliche Realität anpasst." Es fordere Frauen auf, ihre Arbeitszeit zu reduzieren. Der starke Anreiz zur Teilzeit mache es Unternehmen schwerer, Frauen in Führungspositionen zu entwickeln, insbesondere weil ein Führungsposten in Teilzeit immer noch ein Randphänomen darstellt.
Der Leiter des Instituts für Wirtschaftsforschung (ifo) Clemens Fuest sieht es differenzierter. Für ihn gebe es zwar gute Gründe, das Splitting zu reformieren. Allzu große Wirkungen auf die Beschäftigung würde er aber davon nicht erwarten. Er erinnerte in diesem Zusammenhang an die Kinderbetreuung.
Die SPD unterstützt in ihrem Wahlprogramm dagegen die eigene Bundesministerin. Im Ehegattensplitting – 1958 eingeführt – verfestige sich die klassische Arbeitsteilung zwischen Männern und Frauen. Deshalb müsse es weg.
Das Argument: Vielen Familien kommt es gar nicht zugute, weil die Eltern nicht verheiratet seien. Außerdem blockiere es eine partnerschaftliche Aufteilung von Einkommenssicherung und Sorgetätigkeit.
Bundesfrauenministerin Giffey kritisiert im aktuellen Familienbericht die bestehenden Anreize für eine eher geringfügige Erwerbstätigkeit von Müttern. Diese sollten beseitigt und die eher gleichgewichtige Arbeitsteilung zwischen den Eltern befördert werden. Steuer-Experten wollen dafür zunächst die Steuerklassen drei und fünf abschaffen, die beim Ehegattensplitting zur Anwendung kommen, was dem Staat automatisch mehr Steuereinnahmen bringen würde.
Doch auch die Gegner formieren sich. Für sie ist die Abschaffung eine glatte Steuererhöhung, weil davon Familien eben eher weniger Einkommen bleibt. Für sie ist das Gesamteinkommen maßgeblich, nicht das des Individuums in einer Familie. Würde dies geändert, so werde dadurch das für die Steuerbelastung maßgebliche Prinzip der Leistungsfähigkeit ausgehöhlt. Ein Paar, in dem nur einer ein Einkommen erzielt, würde dann deutlich höher besteuert werden als ein Paar, in dem beide das Gleiche verdienen.
Zudem sei es auch ein Wahlrecht, das klassische Familienmodell zu wählen. Außerdem ist es jetzt schon möglich, dass Ehepartner die gleiche Steuerklasse wählen. Was wäre, wenn ein Partner beim besten Wollen gar nicht arbeiten kann? DIW-Chef Marcel Fratzscher will das Splitting dennoch abschaffen, Clemens Fuest vom ifo nicht. Er meint: "Wenn man bei bereits bestehenden Ehen fairerweise beim Ehegattensplitting bleibt, sind die Beschäftigungseffekte zumindest für das erste Jahrzehnt nach der Reform aber vernachlässigbar."
Franziska Giffeys Ehemann wurde von seinem Beamtenjob in Berlin entlassen. Der Partner der Bundesfamilienministerin soll bei Arbeitszeiten und Dienstreisen geschummelt haben. Ob Karsten Giffey gegen das Urteil Revision einlegen will, steht immer noch nicht fest. Beide würden – gemeinsam veranlagt – nach dem neuen Modell übrigens deutlich weniger Einkommensteuer zahlen.
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