Deutschland

Spiegel-Bericht: Verfassungsschutz beobachtet AfD nun bundesweit

Das Bundesamt für Verfassungsschutz hat die gesamte AfD nach Informationen des "Spiegel" zum Rechtsextremismus-"Verdachtsfall" erklärt. Damit kann es die Partei nun überwachen. Es gelten aber Einschränkungen – etwa bei Abgeordneten in Bund, Ländern und im Europaparlament.
Spiegel-Bericht: Verfassungsschutz beobachtet AfD nun bundesweitQuelle: www.globallookpress.com © Kira Hofmann/dpa-Zentralbild/dpa

Das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) hat nach Informationen des Nachrichtenmagazins Spiegel die gesamte AfD zum Rechtsextremismus-Verdachtsfall erklärt. Damit kann die Behörde die Partei auch mit nachrichtendienstlichen Mitteln beobachten. Allerdings hat sich der Verfassungsschutz in einem laufenden Rechtsstreit vor dem Verwaltungsgericht dazu verpflichtet, vorerst auf eine geheimdienstliche Überwachung von Abgeordneten in Bund, Ländern und im Europaparlament zu verzichten. Dasselbe gilt für Kandidaten bei den anstehenden Wahlen im Jahr 2021.

Auch die Einstufung zum "Verdachtsfall" darf das BfV derzeit nicht öffentlich bekannt geben. Auf eine Anfrage des Spiegel wollte die Behörde den Schritt nicht bestätigen. Eine Sprecherin teilte mit:

"Mit Blick auf das laufende Verfahren und aus Respekt vor dem Gericht äußert sich das BfV in dieser Angelegenheit nicht öffentlich."

Grundlage für die Beobachtung der gesamten AfD ist ein rund 1.000 Seiten langes Gutachten des Verfassungsschutzes. Dafür haben die Juristen und Rechtsextremismus-Experten des Amts seit Anfang 2019 zahlreiche Indizien für mutmaßliche Verstöße gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung zusammengetragen. Zuletzt hatte nochmals das Bundesinnenministerium, das die Aufsicht über den Verfassungsschutz hat, das Gutachten geprüft. Ein solcher Schritt müsse absolut rechtssicher sein, lautete die Maßgabe von Innenminister Horst Seehofer (CSU).

Das Gutachten soll nach Spiegel-Informationen Anhaltspunkte liefern, dass die AfD gegen die Menschenwürdegarantie und das Demokratieprinzip im Grundgesetz verstoße. Als Belege sollen mehrere hundert Reden und Äußerungen von Funktionären auf allen Parteiebenen dienen.

Ein gewichtiger Grund für die Einstufung ist aus Sicht des Verfassungsschutzes offenbar der Einfluss des völkischen "Flügels" auf die Partei. Behördenchef Thomas Haldenwang hatte bereits auf der Innenministerkonferenz im Dezember berichtet, dass die rechtsextreme Strömung um Björn Höcke an Bedeutung gewonnen habe. Dies habe sich auch beim letzten AfD-Bundesparteitag gezeigt, wo das Rechtsaußenlager fast die Hälfte der Delegierten hinter sich hatte. Dazu kommen Verbindungen zu rechtsextremen Organisationen wie der Identitären Bewegung, Ein Prozent, dem Magazin Compact und dem Thinktank Institut für Staatspolitik um Götz Kubitschek.

In mehreren Bundesländern steht die AfD bereits unter Beobachtung: in Brandenburg, Thüringen, Sachsen-Anhalt und Sachsen. Die AfD hatte zuletzt versucht, eine bundesweite Einstufung zum "Verdachtsfall" durch den Verfassungsschutz mit Klagen zu verhindern. Die Partei sieht ihre Chancengleichheit im politischen Wettbewerb verletzt.

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