Bundesregierung steht zu Nord Stream 2 – Grüne kritisieren Finanzierung durch "ein korruptes Regime"
Den Grünen ist die Pipeline Nord Stream 2 ein Dorn im Auge. Auf ihrer Homepage präsentieren sie den Apell "Nord Stream 2 stoppen!" und fordern, die "Bundesregierung muss Nord Stream 2 stoppen". Als Begründung formulieren sie, die Pipeline stehe "im Widerspruch zu den europäischen Klimazielen und droht uns auf Jahrzehnte an klimaschädliche fossile Energieträger zu binden". Außerdem kritisieren sie die im Zusammenhang mit dem Bau der Pipeline gegründete Stiftung Klima- und Umweltschutz MV, diese zeige, "dass es sich bei Nord Stream 2 um kein rein unternehmerisches Projekt handelt". Deutlich formulieren die Grünen zu ihrem Appell:
"Die Bauarbeiten sollten sofort eingestellt werden. Das Projekt finanziert ein korruptes Regime und ist eine Wette gegen die europäischen Klimaziele – es hätte nie realisiert werden dürfen. Setze gemeinsam mit uns ein Zeichen für Demokratie und Klimaschutz und fordere den sofortigen Baustopp der Gaspipeline! Unterzeichne hier den Appell!"
Bereits Ende Januar richtete der Grünen-Vorsitzende Robert Habeck nach Angaben der Deutschen Presse-Agentur an den damals neu gewählten CDU-Vorsitzenden Armin Laschet die Forderung, dieser müsse "sich klar gegen Nord Stream 2 positionieren und die Stiftung, die diese Pipeline ermöglichen soll, verhindern".
Im Februar stellte die Grünen-Fraktion im Bundestag eine Kleine Anfrage an die Bundesregierung "zur geplanten Erdgaspipeline Nord Stream 2 und Stiftungsgründung 'Klima- und Umweltschutz MV'". In der Begründung führt die Fraktion aus, dass Nord Stream 2 "nicht zur Sicherung der Gasversorgung benötigt" werde. Außerdem mehrten sich "nach dem Mordanschlag auf Alexej Nawalny" die Stimmen, "Nord Stream 2 nicht fertigzustellen, sowohl im Europäischen Parlament wie im Deutschen Bundestag".
In ihrer Antwort (Drucksache 19/26799) bezieht die Bundesregierung Stellung zu den gestellten Fragen. In den Fragen der Grünen zur Stiftung Klima- und Umweltschutz MV verweist sie auf die Landesregierung Mecklenburg-Vorpommern, deren Angelegenheit die Stiftung sei. Sie macht aber deutlich, dass sie "ausgehend von der Satzung der Stiftung" davon ausgeht, dass "der Klima- und Umweltschutz eine wesentliche Aufgabe der Stiftung sein wird".
Deutlicher fällt die Antwort der Bundesregierung in Richtung US-Sanktionen aus. Man habe "auf unterschiedlichen Ebenen Gespräche mit der US-Administration unter Präsident Trump geführt" und sich "eng mit den EU-Partnern und der EU zur Problematik extraterritorialer Sanktionen abgestimmt". Zudem stehe man "in Kontakt mit dem Ost-Ausschuss der Deutschen Wirtschaft und den von den Sanktionen bedrohten Unternehmen" und werde auch "mit der neuen US-Regierung […] den Dialog in dieser Frage suchen". Sie spricht sich gegen die "unilateralen, gegen deutsche und europäische Unternehmen gerichteten extraterritorialen Sanktionen, wie sie von den Vereinigten Staaten verhängt und jüngst erneut verschärft wurden" aus.
"Die Bundesregierung lehnt diese Sanktionen als Eingriff in die europäische Souveränität ab."
Sobald "alle zuständigen Ansprechpartner aus US-Seite vom US-Senat bestätigt und damit offiziell im Amt sind", werde das Thema "Teil der ersten Gespräche sein". "Solche Gespräche" sind allerdings "vertraulich": "Die Bundesregierung äußert sich zu deren Inhalten grundsätzlich nicht."
Gefragt, ob die Bundesregierung mit "Versorgungsengpässen in Deutschland oder anderen Ländern der EU" rechne, "wenn die geplante Pipeline Nord Stream 2 nicht fertiggestellt wird", antwortet sie:
"Die Nord-Stream-2-Pipeline dient im Wesentlichen der Versorgung Europas mit Erdgas und nicht allein der Diversifizierung der Versorgung Deutschlands. Vor dem Hintergrund der rückläufigen Erdgasförderung in Europa und dem Ausstieg aus der Kohlenutzung kann kurz- und mittelfristig ein erhöhter Erdgas-Importbedarf in Europa entstehen. Für den Fall, dass die Nord-Stream-2-Pipeline nicht fertiggestellt wird, könnten neben einer kostenintensiven Modernisierung der bestehenden Transitrouten aus Russland über die Ukraine zusätzliche Anbindungen an die bestehende LNG-Infrastruktur und ein weiterer Ausbau der LNG-Infrastruktur erforderlich werden, um den europäischen Erdgasbedarf zu decken."
Abschließend betont die Bundesregierung, obwohl sie in dem Causa Nawalny auf ein "klares Signal an Russland" setze und deswegen "zielgerichtete und verhältnismäßige Sanktionen notwendig" seien, sei "die Fertigstellung von Nord Stream 2 ein Projekt mit über 100 beteiligten europäischen Firmen, das im Einklang mit geltendem EU-Recht steht, und zur Deckung des Gasbedarfs in West- und Osteuropa beitragen kann". Sie werde daher an diesem Projekt festhalten. Es gebe zwar unterschiedliche Haltungen "einzelner EU-Mitgliedsstaaten".
"Es besteht jedoch Einigkeit in der Ablehnung völkerrechtswidriger Interventionen von Drittstaaten."
Mehr zum Thema - Nord Stream 2 AG beantragt Inkrafttreten von Baugenehmigung in deutschen Gewässern
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