Deutschland

Neuer Lockdown bis 28. März: Corona-Plan lässt Osterurlaub offen

Bund und Ländervertreter wollen zum Corona-Gipfel am Mittwoch eine Verlängerung des Lockdowns bekannt geben. Zugleich soll es vereinzelte Lockerungen wie Verwandtenbesuche zu Ostern geben. Ob Urlaub zu Ostern möglich sein wird, klärt das Papier nicht. Auch zu Schulöffnungen steht dort nichts.
Neuer Lockdown bis 28. März: Corona-Plan lässt Osterurlaub offenQuelle: www.globallookpress.com © John Macdougall/dpa

Die sogenannte Vierergruppe strebt für die Bund-Länder-Gespräche an, beispielsweise Verwandtenbesuche zu Ostern zu ermöglichen. In dieser Gruppe sind das Kanzleramt, die Länder Berlin und Bayern sowie Vizekanzler Olaf Scholz vertreten. Nach einem internen Entwurf sollen private Treffen künftig für zwei Haushalte möglich sein, aber maximal fünf Personen nicht überschreiten. Im letzten Bund-Länder-Beschluss war festgelegt worden, dass ein Hausstand nur eine weitere Person treffen darf. Dabei werden Kinder bis 14 Jahre nicht mitgezählt. 

In Regionen mit einer Sieben-Tages-Inzidenz von unter 35 oder unter 50 positiv Getesteten pro Woche sollen private Zusammenkünfte auf den eigenen und zwei weitere Haushalte mit zusammen maximal zehn Personen erweitert werden.

Zugleich enthält die Passage im Entwurf einen Appell, "Kontakte in den fünf bis sieben Tagen vor dem Familientreffen auf ein absolutes Minimum zu reduzieren (Schutzwoche) und von den Corona-Testangeboten Gebrauch zu machen".

Generell wird der Lockdown allerdings verlängert. Die bestehenden Beschlüsse der Bundeskanzlerin und der Regierungschefs der Länder sollen weiterhin gültig bleiben, sofern der neue Beschluss keine abweichenden Festlegungen treffe. Zum letzten Beschluss vom 10. Februar ist das keine Abweichung. Die Länder würden ihre Landesverordnungen entsprechend anpassen und bis zum 28. März 2021 verlängern.

Als erster Punkt des Papiers wird die nationale Teststrategie erwähnt. Hier ist die Rede von einer "Ergänzung bis Anfang April." Bis allen Bürgern ein Impfangebot gemacht werden könne, stellen regelmäßige Corona-Tests einen wichtigen Baustein dar, um mehr Normalität und sichere Kontakte zu ermöglichen. Die Länder sollten zusichern, das Personal in Schulen und Kitas sowie "alle Schülerinnen und Schüler" wöchentlich ein- oder zweimal kostenlos mit Schnelltests zu testen.

Zudem sollen die Unternehmen in Deutschland verpflichtet werden, "ihren in Präsenz Beschäftigten" ebenfalls wöchentlich ein oder zwei Schnelltests "einschließlich einer Bescheinigung über das Testergebnis" anzubieten.

Auch alle anderen Bürgern sollen ein- oder bis zu zweimal wöchentlich kostenlos einen Schnelltest machen können. Unklar bleibt, ob die Schnelltests ein- oder zweimal pro Woche gemacht werden sollen.

Auf nicht zwingend notwendige Reisen im Inland und auch ins Ausland sollte verzichtet werden. Auch über weitere Öffnungen bei den Schulen steht in dem Papier nichts. Das Thema war bereits beim letzten Treffen am 10. Februar umstritten. Da die Schulen ohnehin in der Länderkompetenz liegen, wurden sie offenbar ausgeklammert.

Als Nächstes soll es um Buchhandlungen, Blumengeschäfte und Gartenmärkte in allen Bundesländern gehen, die nun wie der "Einzelhandel des täglichen Bedarfs" behandelt werden. Das sei eine Angleichung, denn in vielen Bundesländern durften diese Geschäfte bereits öffnen. Auch andere körpernahe Dienstleistungsbetriebe wie Fahr- und Flugschulen sollen wieder öffnen dürfen. Dazu müsse von den Kunden ein tagesaktueller COVID-19 Schnell- oder Selbsttest und ein Testkonzept für das Personal vorliegen.

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