Deutschland

Bundeswehr-Waffendeal: Thüringer Firma Haenel ist vorerst raus

Der Auftrag für das neue Sturmgewehr der Bundeswehr geht nicht nach Thüringen. Der Waffenhersteller Haenel bekam eine Absage vom Verteidigungsministerium. Den Zuschlag erhält ein Altbekannter: die schwäbische Waffenschmiede Heckler & Koch.
Bundeswehr-Waffendeal: Thüringer Firma Haenel ist vorerst rausQuelle: www.globallookpress.com © Winfried Rothermel/imago stock&people

Es geht um rund 120.000 Sturmgewehre für die Bundeswehr. Folge- und Wartungsaufträge hätten der Thüringer Region wirtschaftlichen Wohlstand gebracht. Doch nun ist das millionenschwere Angebot der Firma C.G. Haenel vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen worden. Die Firma wurde darüber bereits in Kenntnis gesetzt. In einer Pressemitteilung gab das Verteidigungsministerium bekannt: "Nunmehr ist beabsichtigt, den Zuschlag der Firma Heckler & Koch zu erteilen. Begründung: Nach der Feststellung, dass einer der Bieter möglicherweise Patente verletzt hat, wurde das Verfahren wieder in den Stand der Angebotswertung zurückversetzt."

Daraufhin erfolgte eine patentrechtliche Bewertung durch eine externe Patentanwaltskanzlei. Im Ergebnis liege nach Feststellung der Gutachter eine Patentverletzung vor. Der Firma C.G. Haenel wurde nach Vorlage der Gutachten die Möglichkeit der Stellungnahme eingeräumt. Diese sei zeitgerecht eingegangen, eingehend geprüft worden und floss in die Gesamtbewertung ein. 

Weiter im Pressetext des Verteidigungsministeriums heißt es: "Unter Berücksichtigung aller vergaberechtlichen Aspekte ist man schlussendlich zum Ergebnis gekommen, dass das Angebot der Firma C.G Haenel wegen der Patentverletzungen auszuschließen ist. Die Wiederholung der Angebotswertung ist damit abgeschlossen." Konkret gehe es um ein Loch im Magazin, durch das eingedrungenes Wasser abfließen solle.

Damit geht pikanterweise der Großauftrag an genau jenes Unternehmen, dass in der Vergangenheit mit seinem Gewehr G36 immer wieder für Schlagzeilen gesorgt hatte. Zunächst gab es aus der Truppe Beschwerden wegen der Treffgenauigkeit der Waffe nach Dauerfeuer und längerer Hitzeeinwirkung. Die frühere Verteidigungsministerin Ursula von der Leyen hatte 2015 entschieden, das G36 auszumustern.

Haenel aus Suhl hatte sich bei dem Bieterverfahren für 120.000 Waffen überraschend gegen den schwäbischen Betrieb in Oberndorf durchgesetzt. Dann zog das Verteidigungsministerium die Vergabe an Haenel im Oktober zurück. Nun ist Heckler & Koch der einzige Anbieter des Sturmgewehrs für die Bundeswehr. Damit bleibt die Bundeswehr der schwäbischen Firma treu.

Es wird nun erwartet, dass Haenel eine Beschwerde bei der Vergabekammer vorbringt oder im weiteren Verlauf klagt. Das könnte Schadenersatzzahlungen in Millionenhöhe verursachen. Haenel hatte für den Fall einer Nichtberücksichtigung schon mit Klage gedroht. Geschäftsführer Olaf Sauer sagte der Frankfurter Allgemeinen im Januar:

"Dann werden wir unsererseits den Rechtsweg beschreiten. Nach unserer Auffassung wäre ein Ausschluss vom Verfahren nicht gerechtfertigt."

Die Waffenfirma gehört einem arabischen Rüstungskonzern.

Mehr zum ThemaG36-Nachfolger der Bundeswehr soll vom Thüringer Waffenhersteller C. G. Haenel kommen

Durch die Sperrung von RT zielt die EU darauf ab, eine kritische, nicht prowestliche Informationsquelle zum Schweigen zu bringen. Und dies nicht nur hinsichtlich des Ukraine-Kriegs. Der Zugang zu unserer Website wurde erschwert, mehrere Soziale Medien haben unsere Accounts blockiert. Es liegt nun an uns allen, ob in Deutschland und der EU auch weiterhin ein Journalismus jenseits der Mainstream-Narrative betrieben werden kann. Wenn Euch unsere Artikel gefallen, teilt sie gern überall, wo Ihr aktiv seid. Das ist möglich, denn die EU hat weder unsere Arbeit noch das Lesen und Teilen unserer Artikel verboten. Anmerkung: Allerdings hat Österreich mit der Änderung des "Audiovisuellen Mediendienst-Gesetzes" am 13. April diesbezüglich eine Änderung eingeführt, die möglicherweise auch Privatpersonen betrifft. Deswegen bitten wir Euch bis zur Klärung des Sachverhalts, in Österreich unsere Beiträge vorerst nicht in den Sozialen Medien zu teilen.