Deutschland

Thüringer Gericht kippt Corona-Verordnung

Der Thüringer Verfassungsgerichtshof hat am Montag ein Urteil über drei Corona-Verordnungen der Regierung aus dem Frühjahr und Sommer getroffen. Dabei wurde eine Verordnung aus dem Frühjahr kassiert, zwei aus dem Sommer für teilweise nichtig erklärt.
Thüringer Gericht kippt Corona-VerordnungQuelle: www.globallookpress.com © Steve Bauerschmidt via www.imago/www.imago-images.de

Am Montag hat der Thüringer Verfassungsgerichtshof Corona-Verordnungen der Regierung aus dem letzten Jahr teils für nichtig erklärt. Die Weimarer Richter haben damit in Teilen einer Klage der AfD-Landtagsfraktion stattgegeben, die die Einschränkungen für unverhältnismäßig hielt. Die Richter betonten allerdings, dass die von der Regierung getroffenen Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie mit der Verfassung vereinbar seien, es aber andere Gründe für die Nichtigkeit beziehungsweise teilweise Nichtigkeit der Verordnungen gebe. Hier steckt der Teufel im Detail.

Die Verordnung der rot-rot-grünen Minderheitsregierung vom Mai 2020 war formal nicht richtig. Die Landesregierung hatte eine eigene Corona-Schutzverordnung erlassen und die Erarbeitung an die Landesgesundheitsministerin delegiert. Das bedarf allerdings formalrechtlich einer eigenen Verordnung, in der auch explizit auf das Bundesinfektionsschutzgesetz Bezug genommen werden muss. Diese fehlte jedoch. So war die Gesundheitsministerin formell nicht ordnungsgemäß ermächtigt. Grund für die Richter, die Mai-Verordnung aus formalen Gründen zu kippen.

Anders bei den Verordnungen aus dem Juni und Juli: Diese erklärte das Gericht für teilweise verfassungswidrig. Grund: Die Bußgeld-Regelungen seien "nicht hinreichend genug bestimmt" gewesen seien.

So müssten Fälle möglicher Ordnungswidrigkeiten – Zitat aus dem Urteil – "schon aufgrund des Gesetzes vorausgesehen werden können und die Voraussetzungen der Ordnungswidrigkeit sowie Art und Maß der Sanktionen im Gesetz selbst hinreichend deutlich beschrieben werden".

Daran aber habe es gemangelt. Die Bürger hätten den Verordnungen die Voraussetzungen für bußgeldbewehrte Tatbestände "nicht hinreichend deutlich entnehmen" können. Mögliche Folgen: Bußgelder – etwa wegen zu geringen Mindestabstands oder Überschreitung der Kontaktpersonenzahl könnten zurückverlangt werden. Die Gerichte erwartet nun eine Klagewelle einiger zu Unrecht Bestrafter.  

Die Richter räumten der Regierung allerdings ein gewisses Verständnis ein. Diese habe sich "einer neuartigen Entscheidungssituation gegenüber gesehen". Zugleich habe es "außerordentliche Risiken für die Bevölkerung" gegeben, während die Beurteilungsgrundlagen für die politischen und rechtlichen Entscheidungsprozesse wissenschaftlich noch nicht vollständig abgesichert gewesen seien.

Das Gericht bestätigte allerdings auch, dass die Regierung mit ihrer Risikoeinschätzung die Rechtsordnung des Bundes nicht verlassen und Landesrecht ohne Rechtsbefugnis geschaffen habe. 

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