Grünes Licht für Briefwahl – Berliner Abgeordnetenhaus stimmt für neues Landeswahlgesetz
Infolge der "Maßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie" haben die Parteien in Berlin nun die Möglichkeit ihre Kandidaten für die Wahl zum Berliner Abgeordnetenhaus am 26. September digital zu bestimmen. Am Donnerstag beschloss das Abgeordnetenhaus mit großer Mehrheit eine entsprechende Änderung des Wahlgesetzes.
Ein Novum stellt dabei die Möglichkeit dar, das gesamte Abgeordnetenhaus im Herbst per Briefwahl zu wählen, falls die "COVID-19-Pandemie" bis dato nicht nach den Vorstellungen der Regierenden entsprechend eingedämmt wurde.
Erstmals können nun auch die Kandidatenlisten für das Landesparlament und die Bezirksverordnetenversammlungen auf "hybriden Parteitagen" festgelegt werden. Das heißt, dass ein Parteitag mit der Vorstellung der Kandidaten online stattfinden kann und die Wahl der Kandidaten im Anschluss über eine Urnen- oder Briefwahl erfolgt. Diese neuen und zunächst für dieses Jahr gültigen Regelungen beschlossen laut dem RBB neben Rot-Rot-Grün auch die CDU und die FDP.
Eine mögliche Herabsetzung der Anzahl an Unterschriften zur Einbringung von Volksinitiativen auf Landesebene wurde von den genannten Parteien nicht beschlossen. Damit bleibt die Zahl bei 20.000. Grundsätzlich heißt es dazu in der Senatsverwaltung:
"Anders als ein erfolgreicher Volksentscheid, führt die Volksinitiative nicht unmittelbar zu einer angestrebten Rechtsänderung, da sie gerade darauf gerichtet [ist], dass sich das Abgeordnetenhaus mit ihr in öffentlicher Debatte befasst."
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