Mediziner entwickelt eigenen Corona-Impfstoff – Nun ermittelt die Staatsanwaltschaft
In Lübeck hat der Labormediziner und Unternehmer Winfried Stöcker im Alleingang einen Impfstoff gegen COVID-19 entwickelt. Nach einem Bericht des Spiegel ermittelt nun allerdings die Staatsanwaltschaft gegen ihn – da für den Test des Impfstoffs an ihm selbst und an weiteren Personen keine Genehmigungen vorlagen.
Dabei klingen die Ergebnisse des 74-Jährigen, der das im Homeoffice entwickelte Vakzin in ersten Versuchen an sich selbst und an vier weiteren Freunden sowie Familienmitgliedern testete, vielversprechend: Nach eigenen Angaben soll das von ihm entwickelte "rekombinante Antigen" eine hohe Schutzwirkung gegen eine Infektion mit dem SARS-CoV-2-Erreger bieten.
Im Gegensatz zu den von den großen Pharmakonzernen hergestellten mRNA-Impfstoffen handelt es sich bei Stöckers Vakzin um einen klassischen Totimpfstoff – eine bewährte Methode, bei der geringere Nebenwirkungen auftreten als bei beispielsweise Lebendimpfstoffen, bei denen abschwächte Erreger zum Einsatz kommen. Auch Stöcker selbst soll keine Nebenwirkungen der Impfung gespürt haben. Außerdem benötigt das Vakzin keine aufwendige Kühlung bei der Lagerung und beim Transport.
Dem Mediziner war bewusst, dass er für die Versuche keine Genehmigung hatte, doch angesichts der Corona-Krise wollte er nicht warten. Das nötige Vorwissen habe er auch, denn die von ihm gegründete Firma Euroimmun, die auf die Diagnostik von Autoimmun- und Infektionskrankheiten spezialisiert ist, entwickelte ebenfalls Tests für COVID-19. Stöcker ist von seinem Verfahren zur Impfstoff-Herstellung offenbar überzeugt. Mit einem 2.000-Liter-Reaktor könne man nach Stöhrs Aussage in einem einzigen Durchlauf genug Antigen für 350.000 Personen erzeugen:
"Damit könnte man innerhalb eines halben Jahres drei Viertel der Bevölkerung Deutschlands gegen Corona immunisieren."
Auch die Virologen Hendrick Streeck und Christian Drosten bescheinigten die Wirksamkeit des Impfstoffs durch sogenannte Neutralisationstests. Drosten legte gegenüber dem Spiegel jedoch Wert darauf, festzustellen, dass dies eher eine diagnostische Untersuchung sei und weniger der Test einer Impfstoffwirksamkeit. Er habe Stöckers Selbstversuch auch nicht begleitet. Auch die weitere Reaktion Drostens war eher verhalten, erklärte Stöcker. Auf die Frage, ob zumindest klinische Studien mit seinem Vakzin sinnvoll seien, erklärte dieser lediglich, dass sich ähnliche oder möglicherweise auch identische Konzepte mittlerweile bereits in der Erprobungsphase befänden.
AM 2. September vergangenen Jahres meldete Stöcker seine Entdeckung dem Paul-Ehrlich-Institut (PEI). Normalerweise würde man erwarten, dass sich das PEI aufgrund der angeblichen Bedrohungslage durch das Coronavirus begeistert über solche Neuigkeiten zeigen würde. Stattdessen erhielt Stöcker Anfang Dezember eine Vorladung vom Landeskriminalamt Schleswig-Holstein. Laut dem zuständigen Kriminalhauptkommissar läuft gegen Stöcker ein Ermittlungsverfahren wegen eines Verstoßes gegen das Arzneimittelgesetz.
PEI-Präsident Klaus Cichutek selbst meldete dem Kieler Landesamt für Soziale Dienste fünf Tage nach Stöckers Hinweis, wie der Spiegel berichtet:
"Es besteht aus Sicht des PEI der Verdacht des strafbaren Handelns."
Laut Cichutschek kam mit dem entwickelten Antigen ein Arzneimittel, nämlich ein Impfstoff gegen COVID-19 zum Einsatz. Daher besteht der "Verdacht des strafbaren Handelns", da eine "klinische Prüfung" mit einem "experimentellen Arzneimittel" ohne die erforderlichen Genehmigungen stattgefunden habe. Das Landesamt für Soziale Dienste erstatte daraufhin Anzeige beim Landeskriminalamt. Dem Amt zufolge sei beim Verfahren "Eile geboten", da man nicht ausschließen könne, dass "weitere Impfungen, die eventuell die Gesundheit der Probanden schwer gefährden können, durchgeführt werden.
Stöckers Anwalt, niemand Geringerer als der FDP-Politiker Wolfgang Kubicki, hat beantragt, dass Ermittlungsverfahren gegen ihn einzustellen, denn sein Mandat habe "keine klinischen Prüfungen durchgeführt". Es handle sich vielmehr um "individuelle Heilversuche", für die keine Genehmigung nötig seien. Der Mediziner habe den Impfstoff sich und seinen Patienten nur auf deren Wunsch und nach entsprechender Aufklärung gespritzt, sodass ihm aus arzneimittelrechtlicher Sicht kein Vorwurf zu machen sei. Stöcker wollte mit dem PEI lediglich seine Idee kommunizieren und die Behörde veranlassen, dieser zum Durchbruch zu verhelfen:
"Warum das Paul-Ehrlich-Institut nicht auf den Wunsch nach Kontaktaufnahme reagiert hat, sondern mit einer Strafanzeige, bleibt ein Geheimnis des Paul-Ehrlich-Instituts."
Eine Sprecherin des PEI erklärte, dass man Stöcker darüber informiert habe, dass klinische Prüfungen ohne die erforderlichen Genehmigungen strafrechtlich relevant seien. Außerdem habe man ihm am 6. Januar angeboten, sein Verfahren "im Rahmen eines strukturierten Beratungsgespräches" zu präsentieren.
Stöcker erklärte dazu, dass er dem PEI nicht mehr vertraue, denn das Angebot sei "viel zu spät" und erst deutlich nach der Strafanzeige bei ihm eingegangen:
"Wenn sich herausstellt, dass mein Verfahren funktioniert, dann sind die Patente der anderen hinfällig. Weil dann jeder einen Impfstoff herstellen könnte."
Mittlerweile habe er sein Antigen mehr als 60 weiteren Freiwilligen verabreicht, mehr als 90 Prozent hätten daraufhin schützende Antikörper gebildet. Der Mediziner erklärte weiter, dass er kein Geld mit seinem Impfstoff verdienen, sondern möglichst viele Menschen vor dem Coronavirus schützen wolle. Sein Verfahren will er deshalb für alle, die das Verfahren reproduzieren wollen, zugänglich machen.
Mehr zum Thema - Mainzer Impfstoffhersteller BioNTech will mehr Geld vom Staat
Durch die Sperrung von RT zielt die EU darauf ab, eine kritische, nicht prowestliche Informationsquelle zum Schweigen zu bringen. Und dies nicht nur hinsichtlich des Ukraine-Kriegs. Der Zugang zu unserer Website wurde erschwert, mehrere Soziale Medien haben unsere Accounts blockiert. Es liegt nun an uns allen, ob in Deutschland und der EU auch weiterhin ein Journalismus jenseits der Mainstream-Narrative betrieben werden kann. Wenn Euch unsere Artikel gefallen, teilt sie gern überall, wo Ihr aktiv seid. Das ist möglich, denn die EU hat weder unsere Arbeit noch das Lesen und Teilen unserer Artikel verboten. Anmerkung: Allerdings hat Österreich mit der Änderung des "Audiovisuellen Mediendienst-Gesetzes" am 13. April diesbezüglich eine Änderung eingeführt, die möglicherweise auch Privatpersonen betrifft. Deswegen bitten wir Euch bis zur Klärung des Sachverhalts, in Österreich unsere Beiträge vorerst nicht in den Sozialen Medien zu teilen.