Heimbetreiberin verzweifelt an Corona-Auflagen: Tests nicht aussagekräftig
Die Betreiberin zweier Seniorenpflegeeinrichtungen im baden-württembergischen Kirchheim unter Teck Isabell Flaig hat von der Stadtverwaltung unter anderem die Auflage erhalten, Mitarbeiter und Bewohner der Einrichtung dreimal wöchentlich auf das Coronavirus testen zu lassen und dies gegenüber den Behörden zu dokumentieren. Auch Bundeswehrsoldaten sollen sie dabei unterstützen. Flaig sprach darüber mit RT DE und meint:
"Man muss ja auch mal überlegen, was tut man den Bewohnern damit an. Da kommen wildfremde Leute rein, die vermummt sind wie Marsmenschen, und wollen sie testen. Das heißt, man macht wieder den Leuten Angst: 'Oh ja, wir müssen Sie testen, vielleicht haben Sie ja das Coronavirus.'. Wir sind vom Fach, wir haben Fachkräfte, die können sehr gut feststellen, wenn irgendwelche Symptome vorliegen. (…) Wenn Symptome da sind, dann testen wir, und sollte der Test positiv sein, ergreifen wir selbstverständlich auch die Maßnahmen. Der Mensch muss dann isoliert werden, und dann wartet man ab, bis die Krankheit wieder vorbei ist. Und bei uns ist bis jetzt auch noch keiner an Corona gestorben."
Zum Thema Impfung hat sie eine zurückhaltende Einstellung. Die Heimleiterin findet:
"Ich denke, es sollte immer freiwillig sein. Wenn jemand eine Impfung möchte, dann kann er die auch bekommen. Aber: Ich finde, die Aufklärung sollte dementsprechend sein. Jetzt erklären Sie aber mal einem demenzkranken Bewohner eine Aufklärung für eine Impfung. (…) Wir wissen, es gibt eine Impfung, die nachweislich noch gar nicht sicher ist, ob die überhaupt vor diesem Virus schützt oder ob die überhaupt eine Verringerung der Krankheit darstellt. Vielmehr haben wir jetzt die Erfahrung gemacht bzw. hören wir es aus den Medien und auch von Kollegen, dass viele Heimbewohner sterben, die geimpft wurden. (…) Und da denke ich mir, eine Impfung zu geben, die wissenschaftlich noch gar nicht lange erforscht ist, halte ich nicht für sinnvoll."
Die Stadtverwaltung bestätigte RT DE, dass Heimbetreiberin Flaig ein Zwangsgeld drohe, wenn sie den Auflagen – einschließlich der wöchentlichen Dokumentation – nicht nachkomme. Parallel sei "aufgrund von Verstößen gegen die Corona-Verordnung" auch ein Bußgeld festgesetzt worden. Mit einer Schließung der Einrichtungen werde der Betreiberin jedoch nicht gedroht.
Widerstände gegen die behördlichen Anordnungen aus anderen Pflegeheimen oder gar Klagen seien bislang nicht bekannt. Auf die Frage, welche medizinische Schulung die Soldaten vor dem Einsatz in Pflegeheimen erhielten und wie sie auf den sensiblen Umgang mit pflegebedürftigen Menschen vorbereitet werden, antwortete die Stadtverwaltung so:
"Die Soldatinnen und Soldaten, die in Pflegeeinrichtungen unterstützen, wurden vom DRK virtuell geschult. Zudem haben alle Soldaten eine Schulung im Airport Medical Center am Flughafen Stuttgart direkt vor dem Einsatz erhalten. Die Einrichtungen haben die Soldatinnen und Soldaten auch noch in die jeweiligen Gegebenheiten vor Ort eingewiesen. Die Rückmeldungen sind sehr positiv, und die Einrichtungen sind sehr froh und dankbar um die Unterstützung. Die beiden Einrichtungen, um die es geht, haben keine Unterstützung durch die Bundeswehr. Dort werden durch die Bundeswehr somit auch keine Tests durchgeführt."
Mehr zum Thema - Immer wieder Berichte über Todesfälle in Heimen nach Impfung – Offizielle sehen keinen Zusammenhang
Durch die Sperrung von RT zielt die EU darauf ab, eine kritische, nicht prowestliche Informationsquelle zum Schweigen zu bringen. Und dies nicht nur hinsichtlich des Ukraine-Kriegs. Der Zugang zu unserer Website wurde erschwert, mehrere Soziale Medien haben unsere Accounts blockiert. Es liegt nun an uns allen, ob in Deutschland und der EU auch weiterhin ein Journalismus jenseits der Mainstream-Narrative betrieben werden kann. Wenn Euch unsere Artikel gefallen, teilt sie gern überall, wo Ihr aktiv seid. Das ist möglich, denn die EU hat weder unsere Arbeit noch das Lesen und Teilen unserer Artikel verboten. Anmerkung: Allerdings hat Österreich mit der Änderung des "Audiovisuellen Mediendienst-Gesetzes" am 13. April diesbezüglich eine Änderung eingeführt, die möglicherweise auch Privatpersonen betrifft. Deswegen bitten wir Euch bis zur Klärung des Sachverhalts, in Österreich unsere Beiträge vorerst nicht in den Sozialen Medien zu teilen.