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Bayerisches Verwaltungsgericht lehnt Eilantrag gegen Schulschließungen ab

Das höchste Verwaltungsgericht des Bundeslandes Bayern stellt in einem Beschluss fest, dass die von der Landesregierung angeordneten Schulschließungen im Zuge der COVID-19-Pandemie angemessen sind. Allerdings erkennt es auch die besondere Belastung für Familien an.
Bayerisches Verwaltungsgericht lehnt Eilantrag gegen Schulschließungen abQuelle: www.globallookpress.com © Michael Taeger via www.imago-images.de

Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat in einem Urteil am Freitag einen Eilantrag gegen die von der Landesregierung verordneten Schulschließungen abgewiesen, wie das Gericht in einer Pressemitteilung bekannt gab. Eine Familie hatte den Eilantrag eingereicht, mit der Begründung, dass Schulschließungen gegen die Grundrechte der Kinder verstoße, speziell das Recht auf Bildung und Persönlichkeitsentwicklung. Zudem stelle die Schließung der Schulen eine unzumutbare Belastung gerade für Familien dar, in denen beide Elternteile berufstätig sind.

Der 20. Senat, der für das Infektionsschutzrecht zuständig ist, begründete dies damit, dass die Annahme der Landesregierung, Schulkinder trügen nicht unerheblich zum Infektionsgeschehen bei, "rechtlich nicht zu beanstanden" sei. Dabei berief sich das Gericht auf die Einschätzung des Bundesgesetzgebers im Infektionsschutzgesetz sowie die Zahlen der Kulturministerkonferenz, die die Verbreitung des Coronavirus unter Schülern und Lehrkräften belegen würden.  

Den Vorschlag der Familie, Risikogruppen besser zu schützen, statt die Schulen zu schließen, lehnte das Gericht mit dem Hinweis darauf ebenfalls ab, dass die Antragsteller nicht begründet hätten, wie dieser Schutz angesichts der insgesamt hohen Verbreitung des Coronavirus in der Bevölkerung zu gewährleisten sei. Auch sonst sei nicht zu erkennen, wie dies zu bewerkstelligen wäre. Zwar böten Hygienekonzepte einen gewissen Schutz, aber diese seien möglicherweise vor allem bei Kindern und Jugendlichen nicht geeignet, um ein größeres Infektionsgeschehen zu verhindern.

Da die COVID-19-Pandemie weiterhin akut sei, seien die Schulschließungen nach wie vor angemessen. Dabei räumte das Gericht ein, dass der Ausfall des regulären Unterrichts im Klassenraum zu "erheblichen Belastungen bei den betroffenen Kindern und ihren Familien und insbesondere für Alleinerziehende und Kindern aus finanziell schwächeren Familien zu besonderen Härten führen könnte". Allerdings mildere die bayerische Regierung diese Belastungen etwa durch Homeschooling sowie ein Angebot von Notbetreuung. 

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