Deutschland

Kündigung wegen Impfverweigerung – Fachanwalt empfiehlt: "Nein" sagen und vor Gericht ziehen

In Dessau wurde sieben Mitarbeiterinnen einer Seniorenpflegeeinrichtung gekündigt, weil sie sich nicht impfen lassen wollten. Ähnliche Fälle gibt es offenbar bereits häufiger. Fachanwalt Johannes A. Menke empfiehlt für solche Situationen den Gang vors Gericht.
Kündigung wegen Impfverweigerung – Fachanwalt empfiehlt: "Nein" sagen und vor Gericht ziehenQuelle: Reuters © Pedro Nunes

Im sachsen-anhaltinischen Dessau hat ein Pflegedienst sieben Mitarbeiterinnen die – zum Teil fristlose – Kündigung ausgesprochen, weil diese sich nicht gegen Corona impfen lassen wollten. Man wolle seine Patienten nur von geimpften Mitarbeitern versorgen lassen, hieß es. Dabei seien die betroffenen Personen nach eigener Aussage keine Impfgegner, berichtet der MDR. Eine der Frauen lässt sich von dem Sender wie folgt zitieren:

"Ich werde mich definitiv gegen Corona impfen lassen, ich wollte einfach nur ein bisschen Bedenkzeit."

Doch diese Bedenkzeit wollte Geschäftsführer René Willmer den Frauen offenbar nicht einräumen. Man wolle ab dem 1. März keine Patienten mehr von ungeimpftem Personal versorgen lassen und könne das Zögern der Kolleginnen nicht nachvollziehen. Er selbst und die verbleibenden 24 Kollegen seien mittlerweile geimpft, berichtet der MDR weiter. Willmer führt gegenüber dem Sender aus:

"Ich denke, jeder, der in der Pflege arbeitet, sollte so viel Verstand haben, dass er weiß, dass das im Endeffekt wichtig ist und dass man das machen muss."

Fälle wie dieser dürften der Sorge vieler vor einer Impfpflicht – sei es nun eine behördlich angeordnete oder eine "durch die Hintertür" – neue Nahrung geben, zumal sie offenbar kein Einzelfall sind. Auch im brandenburgischen Hennigsdorf beispielsweise war vor rund zwei Wochen ein ähnlicher Fall bekannt geworden.

Dort hatte ein Pflegedienst in einem Schreiben der Geschäftsführung an die Mitarbeiter zum Ausdruck gebracht, dass "die Rückmeldungen von euch" zur Erstellung einer Impfliste "sehr enttäuschend" gewesen seien. Für ungeimpfte Kollegen wurden "arbeitsrechtliche Konsequenzen" in Aussicht gestellt. Erst nachdem das Schreiben an die Öffentlichkeit gelangte und sich das Unternehmen großem Druck ausgesetzt sah, war man um Relativierung bemüht.

Die Leiterin der Magdeburger Seniorenpflegeeinrichtung "Pro Seniore Residenz Hansa Park" Anke Grothe lehnt eine generelle Impfpflicht für Pflegekräfte indes ab. Auch sie selbst habe sich – "aus gesundheitlichen Gründen" – bislang nicht impfen lassen. Die Situation in ihrem Berufsstand beschreibt sie gegenüber dem MDR so:

"Wir sind ja nicht die einzige Einrichtung, wo es verhalten ist. Da kann man in jede Pflegeeinrichtung gucken, wo oft Bewohner und Personal – auch in den Kliniken – sehr zurückhaltend sind. Und so wird es breitgefächert auch bei allen anderen Berufsgruppen sein, denke ich. Weil es halt viele Fragen gibt, die nicht beantwortet werden können."

Nach einer nicht repräsentativen Umfrage der Sendeanstalt seien zwar rund zwei Drittel (64 Prozent) der in Pflege und Medizin Beschäftigten grundsätzlich bereit, sich impfen zu lassen. Allerdings lehne eine Mehrheit (54 Prozent) dieses Personenkreises eine Impfpflicht ab.

Das Infektionsschutzgesetz sieht in § 20 Abs. 6 vor, dass eine Impfpflicht für "bedrohte Teile der Bevölkerung" durch das Bundesgesundheitsministerium mit Zustimmung des Bundesrates angeordnet werden darf. Die Bundesregierung hat bislang mehrfach betont, dass es keine Impfpflicht geben werde. Die sachsen-anhaltinische Gesundheitsministerin Petra Grimm-Benne (SPD) deutete mit Blick auf die Impfsituation des medizinischen Personals in ihrem Bundesland jedoch an, dass eine Impfpflicht auch an die Impfbereitschaft gekoppelt sein könnte. Auf einer Pressekonferenz sagte sie:

"Dass ich zu einer Impfpflicht erst dann kommen würde, wenn es wirklich nachhaltig keine Impfbereitschaft gibt unter dem Pflegepersonal. Aber erfreulicherweise gerade auch in unserem Bundesland kriege ich jetzt mittlerweile schon Impfbereitschaft von bis zu 75 Prozent gespiegelt."

Derzeit gebe es jedoch rechtlich keine Handhabe für den Arbeitgeber, für seine Arbeitnehmer die Impfung zur Pflicht zu machen, so der Hallenser Fachanwalt für Arbeitsrecht Johannes A. Menke gegenüber dem MDR. Er habe jetzt schon häufiger solche Schreiben von Arbeitgebern "vornehmlich aus dem Pflegebereich" gesehen, worin dies verlangt worden war.

Da werde dann ein "sanfter Druck" ausgeübt im Sinne von: "Personalbedingte Kündigungen wollen wir vermeiden. Deshalb lassen Sie sich doch bitte impfen." Eine in der Folge ausgesprochene Kündigung stünde vor Gericht jedoch "auf äußerst wackeligen Füßen", so Menke weiter. Auch die nicht selten moralisierende Argumentation, wonach ja die Impfung allein dem "Schutz" diene und Impfunwillige tendenziell als nicht verstandesgeleitet charakterisiert werden, kritisiert der Fachanwalt indirekt:

"Ich kann mir nicht vorstellen, dass ein Arbeitgeber einen ungeimpften Mitarbeiter gar nicht einsetzen kann. Das geht ja jetzt auch. Man kann ja zum Beispiel sagen: Wenn ich Mitarbeiter im Pflegeheim einsetze, dann lasse ich vorher diesen PCR-Schnelltest machen. Und wenn danach ein Schnelltest negativ ist, dann kann ich ihn auch im Betrieb einsetzen. Das hat ja bisher auch wunderbar funktioniert. Und deshalb ist gar nicht einzusehen, (…) dass die Arbeitgeber mit Kündigung drohen."

Nicht zuletzt vor dem Hintergrund, dass in der Pflege eher Mangel an qualifiziertem Personal herrscht, dürfte ein entsprechender Schritt auch für den Arbeitgeber eher risikobehaftet sein. Die Frage, wie auf das Verlangen des Arbeitgebers, sich impfen zu lassen, zu reagieren sei, beantwortet Menke so:

"Man muss einfach erst mal 'Nein' sagen: 'Ich mach das nicht, weil ich das nicht will.'"

Dann liege es beim Arbeitgeber zu entscheiden, wie er reagieren wolle. Sollte es zu einer Abmahnung oder gar Kündigung kommen, solle man sich gerichtlich zur Wehr setzen. Dabei sei es nach dem Kündigungsschutzgesetz erforderlich, innerhalb von drei Wochen zu klagen. Sonst werde die Kündigung automatisch wirksam.

Das Onlineportal apotheke-adhoc.de verweist indes darauf, dass bei Impfungen vor allem die Frage nach der sterilen Immunität – also nach der Möglichkeit, als geimpfte Person andere anzustecken – entscheidend sei. Anders als etwa bei der Masernimpfung sei diese bei den Corona-Impfstoffen bislang nicht medizinisch belegt. Der Bundesvorsitzende des Verbandes der niedergelassenen Ärzte Dr. Dirk Heinrich sagte gegenüber dem Onlineportal:

"Die aktuelle Diskussion um eine Impfpflicht für Pflegekräfte ist medizinischer Unsinn. Es ist derzeit wissenschaftlich nicht erwiesen, dass eine Impfung vor Übertragung schützt."

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