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Bundeswehr: Militärische Basisimpfung ist Pflicht – Gegen Coronavirus wird geprüft

Soldaten müssen eine Impfung gegen übertragbare Krankheiten dulden. Dies hat ein Gericht bestätigt. Geklagt hatte ein Soldat, der sich einer sogenannten militärischen Basisimpfung nicht unterziehen wollte. Ob jene künftig für die Corona-Immunisierung gilt, wird geprüft.
Bundeswehr: Militärische Basisimpfung ist Pflicht – Gegen Coronavirus wird geprüftQuelle: www.globallookpress.com © Tobias Rehbein via www.imago-images.de

Ein Hauptfeldwebel bei der Bundeswehr hatte eine sogenannte militärische Basisimpfung – zum Schutz gegen klassische Krankheitserreger wie Tetanus, Diphterie oder Keuchhusten – verweigert. Demnach vertrat er die Ansicht, sein Asthma und seine Neurodermitis seien auf eine frühere Immunisierung zurückzuführen und deshalb würden ihm durch die Impfung schwere Gesundheitsschäden drohen. Doch die ihn behandelnden Truppenärzte teilten seine Einschätzung nicht.

Nach erneuter Befehlsverweigerung, sich impfen zu lassen, bekam der Hauptwebel acht Tage Disziplinararrest. Das zuständige Truppendienstgericht billigte diese Anordnung. Nun hat auch der 2. Wehrdienstsenat des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG) im Beschwerdeverfahren dies bestätigt. Die rechtlichen Einwände des Hauptfeldwebels wurden zurückgewiesen.

Demnach sei den Soldaten der Bundeswehr eine weitergehende Impfpflicht auferlegt, die auch im Soldatengesetz ausdrücklich geregelt sei. Ver­wei­gert ein Sol­dat den Be­fehl zur Teil­nah­me an einem Impf­ter­min für die mi­li­tä­ri­sche Ba­si­s­imp­fung, liegt darin ein Dienst­ver­ge­hen, das mit einer Dis­zi­pli­nar­maß­nah­me ge­ahn­det wer­den kann, heißt es in der Entscheidung. 

Aus dem Soldatengesetz ergebe sich demnach eine Pflicht zur Duldung von Impfungen als Teil der soldatischen Gesunderhaltungspflicht, die das Grundrecht auf körperliche Selbstbestimmung einschränke. Die Regelung beruhe auf der Erwägung, dass die Verbreitung übertragbarer Krankheiten die Einsatzbereitschaft militärischer Verbände erheblich schwächen könne. Nach Ansicht der Richter sei die Impfung nur dann nicht zumutbar, wenn objektiv eine erhebliche Gefahr für Leben oder Gesundheit des Soldaten vorliege.

Laut einem Bericht der Nachrichtenagentur dpa laufe derzeit bei der Bundeswehr auch eine Prüfung der Ausweitung der Impfpflicht auf den Schutz gegen das Coronavirus. Dies hat ein Sprecher des Verteidigungsministeriums gegenüber der Agentur bestätigt. 

Aktuell werde "eine Entscheidung vorbereitet, ob und wann die Impfung gegen SARS-CoV-2 in das Portfolio der duldungspflichtigen Impfungen für die Bundeswehr aufgenommen werden kann", wurde der dpa mitgeteilt.

Bereits im Dezember hatte das Magazin Der Spiegel darüber berichtet, dass der Generalarzt der Bundeswehr empfohlen habe, die Immunisierung gegen das SARS-CoV-2-Virus für die gesamte Truppe verpflichtend zu machen.

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