Deutschland

Bundesregierung: Keine Gemeinsamkeiten zwischen Causa Nawalny und Assange

Aktuell herrscht in Berlin Empörung über die Festnahme des Politbloggers und Oppositionellen Nawalny nach seiner Rückkehr nach Russland. RT fragte nach, warum die Bundesregierung nicht auch für WikiLeaks-Gründer Assange Partei ergreift. Regierungssprecher Seibert ist sich sicher, RT will vom Fall Nawalny "ablenken".

Wie die russischen Behörden im Vorfeld bereits angekündigt hatten, wurde der russische Politblogger Alexei Nawalny nach seiner Ankunft in Moskau festgenommen und zu 30 Tagen Arrest verurteilt. Laut der russischen Justiz hatte Nawalny gegen Bewährungsauflagen aus einem Gerichtsprozess verstoßen. Regierungssprecher Steffen Seibert erklärte auf der Bundespressekonferenz, dass die Bundesregierung die Verhaftung von Nawalny unmittelbar nach seiner freiwilligen Rückkehr in seine russische Heimat verurteile.

"Das Urteil, dessen Bewährungsauflagen die Grundlage für diese Verhaftung sein sollen", sei vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte 2017 als willkürlich eingestuft worden. Nawalny die Verletzung von Bewährungsauflagen aus einem "willkürlichen Urteil vorzuwerfen", verstoße gegen "rechtsstaatliche Prinzipien".

Nawalny habe sich seit dem "Mordanschlag gegen ihn mithilfe von chemischen Kampfstoffen, also seit seiner Vergiftung mit einem militärischen Nervengift im vergangenen August in Russland" in Deutschland "zur Rekonvaleszenz" aufgehalten. Es sei daher "völlig unhaltbar, Herrn Nawalny für diesen Zeitraum die Verletzung von Bewährungsauflagen vorzuwerfen".

Bereits zuvor hatten deutsche Politiker wie etwa Außenminister Heiko Maas und Finanzminister Olaf Scholz die "unverzügliche Freilassung" des noch vor einigen Jahren durch rechtspopulistische Äußerungen aufgefallenen Nawalny gefordert.

Vor diesem Hintergrund wollte RT-DE-Redakteur Kani Tuyala erfahren, warum sich die Bundesregierung nicht auch für die "unverzügliche Freilassung" des inhaftierten WikiLeak-Gründers Julian Assange eingesetzt habe.

"Das Urteil gegen ihn basierte ja auch auf dem angeblichen Verstoß gegen Bewährungsauflagen (Kautionsauflagen). Warum ist die Bundesregierung in diesem Fall nicht ebenso vehement für seine Freilassung eingetreten?"

Assanges Verhaftung Anfang April 2019 wurde mit einem "Verstoß gegen Kautionsauflagen" begründet. Nach wie vor sitzt der Australier im britischen Hochsicherheitsgefängnis Belmarsh ein. Im Regelfall werden in England bei Verstößen gegen Kautionsauflagen kaum Haftstrafen ausgesprochen, sondern nur Bußgelder. Der UNO-Sonderberichterstatter für Folter, Nils Melzer, argumentierte:

"Assange hingegen wurde im Schnellverfahren zu 50 Wochen Haft in einem Hochsicherheitsgefängnis verurteilt – eine offensichtlich unverhältnismäßige Strafe, die nur einen Zweck hatte: Assange so lange festzusetzen, bis die USA ihre Spionagevorwürfe in Ruhe vervollständigen konnten."

Für Seibert ist der Fall hingegen klar bei der Frage handelt es sich um ein RT-Ablenkungsmanöver. 

"Ich verstehe, dass es Ihrem Sender wichtig sein muss, von dem Fall Nawalny abzulenken."

Ansonsten gehe es darum, "dass wir klar verurteilen, wie die russischen Behörden mit Herrn Nawalny nach seiner Rückkehr nach Moskau umgegangen sind".

"Einen Zusammenhang mit dem Fall Alexei Nawalny und dem, was diesem Opfer eines Mordanschlags (...) in seiner Heimat Russland durch die Behörden wiederfahren ist, einen solchen Zusammenhang sehe ich nicht".

Laut der Sprecherin des Außenministeriums Maria Adebahr sitzt Assange ohnehin "aufgrund der Anklageschrift des US-Justizministeriums in Haft", und die laute auf "Geheimnisverrat und Spionage, also nicht wegen eines Verstoßes gegen Kautionsauflagen". Dass dies aktuell der Fall sei, hatte RT-DE-Redakteur Tuyala allerdings nicht bestritten.

Aus dem Protokoll der Bundespressekonferenz:

FRAGE DR. TUYALA: Herr Seibert, ich muss in dem Zusammenhang jetzt doch noch einmal auf Julian Assange zu sprechen kommen. Er ist ja sozusagen als Washington-Kritiker bekannt geworden. Er ist jetzt seit 648 Tagen, meine ich, in Haft. Das Urteil gegen ihn basierte ja auch auf dem angeblichen Verstoß gegen Bewährungsauflagen. Warum ist die Bundesregierung in diesem Fall nicht ebenso vehement für seine Freilassung eingetreten?

SEIBERT: Ich verstehe, dass es Ihrem Sender wichtig sein muss, von dem Fall Nawalny abzulenken. Wir betrachten aber hier den Fall Nawalny. Zum Fall Assange hatten wir anlässlich des Urteils in London vor Kurzem ja ausführlich Gelegenheit, hier noch einmal die Haltung der Bundesregierung darzulegen. Das, glaube ich, ist heute nicht notwendig. Hier geht es darum, dass wir klar verurteilen, wie die russischen Behörden mit Herrn Nawalny nach seiner Rückkehr nach Moskau umgegangen sind.

ZUSATZ DR. TUYALA: "Dieser Sender, für den Sie arbeiten" – das klingt wie ein Déjà-vu-Erlebnis! Ich halte das eher für einen sozusagen einordnenden Vergleich. Ich glaube schon, dass die Frage danach legitim ist, warum sich die Bundesregierung in diesem Fall ja eben nicht mit dieser Vehemenz für eine Freilassung einsetzte, obwohl ja der Sachverhalt so war, dass es um den angeblichen Verstoß gegen Bewährungsauflagen gehen sollte. Ich verstehe jetzt nicht ganz, inwiefern diese Frage illegitim sein sollte.

SEIBERT: Ich habe nicht von Illegitimität gesprochen. Ich habe die Motivation hinter der Frage aus meiner Sicht beurteilt.

Wir haben hier ausführlich über Julian Assange gesprochen, gerade wieder zuletzt, nachdem in London über seine mögliche Auslieferung in die USA verhandelt wurde. Dazu hat sich das Auswärtige Amt geäußert. Das können Sie alles in den Protokollen der vergangenen Woche nachlesen. Einen Zusammenhang mit dem Fall Alexei Nawalny und dem, was diesem Opfer eines versuchten Mordanschlags gestern und heute in seiner Heimat Russland durch die Behörden widerfahren ist, sehe ich nicht.

ADEBAHR: Wenn ich da kurz etwas anfügen darf: Julian Assange ist meiner Kenntnis nach aufgrund der Anklageschrift des US-Justizministeriums in Haft, und die lautet auf Geheimnisverrat und Spionage. Es geht also nicht um einen Verstoß gegen Kautionsauflagen; denn diese Haft hatte er bis Ende September 2019 verbüßt. Das können Sie natürlich selbst bewerten. Aber zu dem Grund, den Sie hier anführen, dass das das Gleiche sei: Das ist juristisch nicht der Fall.

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