Sind FDJ-Symbole in Deutschland verboten? Innenministerium drückt sich um klare Antwort
Die Freie Deutsche Jugend (FDJ) wurde am 7. März 1946 gemeinsam von KPD- und SPD-Vertretern gegründet, nachdem drei Monate zuvor bereits m 9. Dezember eine Initiative in Düsseldorf dafür gestartet worden war. Im weiteren Verlauf wurde sie nach der Gründung der DDR zur einzigen staatlich anerkannten Jugendorganisation in der DDR. In der BRD wurde zunächst ab 1950 für FDJ-Mitglieder ein Beschäftigungsverbot im öffentlichen Dienst verhängt.
Ein Jahr später verbot die Bundesregierung unter Konrad Adenauer die FDJ in der Bundesrepublik als "verfassungswidrig". Hintergrund des Verbotes war das Vorhaben der FDJ, in Westdeutschland eine Volksbefragung gegen die Wiederbewaffnung durchzuführen. Der Vorsitzende der "FDJ in Westdeutschland" Josef "Jupp" Angenfort wurde 1953 wegen angeblichen Hochverrats angeklagt und zu einer fünfjährigen Zuchthausstrafe verurteilt. Am 16. Juli 1954 bestätigte das Bundesverwaltungsgericht das Verbot der "FDJ in Westdeutschland".
Seitdem war und blieb die FDJ in den westlichen Bundesländern bis heute verboten, auch nach der Herstellung der Einheit beider deutscher Staaten hat dort dieses Verbot Bestand. Anders für die FDJ als Jugendorganisation in der DDR: Sie blieb auf der Grundlage des Einigungsvertrages als legale Organisation anerkannt. Das führt zu einer – wohlgemerkt nach über 30 Jahren – rechtlich reichlich absurden Situation: Einerseits gibt es in einem westdeutschen Kontext die noch immer geltende Verbotsverfügung von 1954, andererseits eine in den ostdeutschen Bundesländern völlig legale Organisation, die ihr altes Symbol auch in der Öffentlichkeit zeigen darf. Der Polizeieinsatz am 10. Januar gegen die Demonstration erfolgte im Stadtteil Friedrichshain im Ostteil Berlins. Der RT-Redakteur wollte deshalb vor diesem rechtlichen Hintergrund vom Bundesinnenministerium wissen, wie denn die Bundesregierung die FDJ-Symbole bewertet:
Frage Warweg:
Am 10. Januar ist die Berliner Polizei ziemlich massiv gegen Teilnehmer der Liebknecht-Luxemburg-Demonstration vorgegangen, und zwar unter Verweis auf einen Anfangsverdacht der Verwendung mutmaßlich verfassungswidriger bzw. verfassungsfeindlicher Symbole. Dabei handelt es sich um Symbole der Freien Deutschen Jugend, der FDJ. Jetzt ist laut … Einigungsvertrag die FDJ – also zumindest die in der DDR gegründete FDJ – nicht verfassungswidrig. Deswegen würde mich die Einschätzung das BMI interessieren, ob die Symbole der FDJ in der Bundesrepublik Deutschland im Jahr 2021 als verfassungswidrig angesehen werden oder nicht.
Sprecherin des Innenministeriums:
Dazu kann ich Ihnen nichts sagen. Das muss ich Ihnen gegebenenfalls nachreichen.
[5 Minuten später] Nachreichung der Sprecherin :
Das Strafgesetz verbietet gemäß § 86 das Verbreiten von Propagandamittel verfassungswidriger Organisationen und gemäß § 86a das Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen. Inwieweit die einzelnen Gegenstände bzw. Symbole unter einen Straftatbestand fallen, hängt jedoch stets vom Einzelfall ab, und dessen rechtliche Würdigung obliegt den zuständigen Landesjustizbehörden.
Zusatzfrage Warweg:
Meine Frage war ja – Sie haben das jetzt eher allgemein ausgeführt –, inwiefern Symbole der FDJ vom BMI als verfassungswidrig gewertet werden. Könnten Sie das noch nachliefern?
Sprecherin des Innenministeriums:
Ja.
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