Corona-Impfpflicht für Mitarbeiter: Anzeige gegen Zahnarzt eingegangen
Demnach will er mit diesem Schritt sowohl seine Mitarbeiter als auch die Patienten schützen. Doch selbst im Ort Pfaffenhofen, wo die Praxis angesiedelt ist, soll es Kritik über die Entscheidung des Zahnarztes, seine Mitarbeiter zur Impfung gegen das Coronavirus zu zwingen, gegeben haben. Bei Weigerung drohte den Praxisangestellten eine Freistellung ohne Gehaltszahlung. Nun beschäftigt der Fall die Ingolstädter Staatsanwaltschaft. Eine Pressesprecherin bestätigte dies gegenüber den Medien.
"Bei der Staatsanwaltschaft ist eine Strafanzeige in Zusammenhang mit der möglichen Aufforderung eines Zahnarztes an seine Mitarbeiter, sich impfen zu lassen, eingegangen."
Die Staatsanwaltschaft prüfe derzeit, ob der Anfangsverdacht einer Straftat gegeben sei, hieß es weiter. Wie die Passauer Neue Presse (PNP) berichtet, habe Christian Szabó, ein Münchner Aktivist, gegen den Zahnarzt und seine Praxis-Partnerin einen "Strafantrag wegen Erpressung und Nötigung" gestellt.
Der Dentist hatte am vergangenen Samstag den Mitarbeitern per WhatsApp-Nachricht mitgeteilt, dass er Termine im zuständigen Impfzentrum bekommen hat. Demnach schrieb er:
"Es werden alle Mitarbeiter und Zahnärzte geimpft. Wer die Impfung nicht möchte, wird ohne Gehalt von der Arbeit freigestellt."
Bundesweit sorgte der Fall für Aufsehen. In den sozialen Medien hagelte es Kritik. Der Zahnarzt soll zudem beleidigt und beschimpft worden sein. Die Internetseite der Zahnarztpraxis ist inzwischen nicht mehr erreichbar – "wegen Wartungsarbeiten".
Wie viele der Angestellten letztendlich gegen das Coronavirus immunisiert wurden, ist nicht bekannt. Laut dem PNP-Bericht seien am vergangenen Wochenende alle im Impfzentrum zur Verfügung stehenden Impfdosen verabreicht worden. Das könnte darauf hinweisen, dass jeder, der angemeldet wurde, auch das Vakzin bekam. Der Zahnarzt selbst soll am Freitag damit gerechnet haben, dass sich die allermeisten seiner Angestellten gegen das Coronavirus immunisieren lassen wollten.
Ein Sprecher von Verdi Bayern sagte dem Bayerischen Rundfunk, dass der Zahnmediziner seine Mitarbeiter zu diesem Schritt nicht zwingen könne. Dafür bräuchte es laut der Gewerkschaft eine Impfpflicht. Der Dentist dürfe demnach auch nicht seinen Praxisangestellten im Falle einer Weigerung mit Konsequenzen drohen. Allerdings könne er die nicht-geimpften Kollegen von der Arbeit mit Patienten ausschließen und mit anderen Aufgaben in der Praxis beauftragen.
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