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Neues "Problem" für Berlins Justizsenator: Jetzt kümmert er sich auch noch um herumstreunende Katzen

Berlins Justizsenator Dirk Behrendt will nun offenbar den Kampf gegen fortpflanzungsfähige Samtpfötchen aufnehmen. In der Hauptstadt sollen künftig nur Katzen und Kater, die sterilisiert oder kastriert sind, auf die Straße dürfen. Andernfalls droht Hausarrest.
Neues "Problem" für Berlins Justizsenator: Jetzt kümmert er sich auch noch um herumstreunende KatzenQuelle: www.globallookpress.com © Christian Ohde/www.imago-images.de

Bereits seit Jahren prangern Tierschützer an, dass immer noch Tausende Katzen auf Berlins Straßen leben. Derzeit sollen es schätzungsweise rund 10.000 sein. Noch vor zehn Jahren soll es in der Hauptstadt zwischen 20.000 und 35.000 frei herumlaufende Vierbeiner gegeben haben. Viele verwilderte Stubentiger leben etwa in Gewerbegebieten, auf Friedhöfen oder in Schrebergärten und Hinterhöfen. Vor allem dank der ehrenamtlichen Helfer, die die Streuner einfangen und kastrieren lassen, soll die Zahl nach unten gegangen sein. 

Bereits seit Jahren wird vom Berliner Senat eine Katzenschutzverordnung gefordert, die eine Katastrationspflicht für Hauskatzen, die auch im Freien herumlaufen dürfen, vorsieht. Dadurch soll unter anderem verhindert werden, dass sich die auf der Straße lebenden, verwilderten Stubentiger ungehindert vermehren können.

Offenbar nimmt nun der Justizsenator Dirk Behrendt den Kampf gegen fortpflanzungsfähige Samtpfötchen auf. Der Grünen-Politiker soll bereits einen Entwurf der Verordnung in der Schublade haben. Laut einem Bericht der Bild-Zeitung sehe die angestrebte Regelung vor – falls sie tatsächlich umgesetzt wird –, dass Katzen künftig ab einem Alter von fünf Monaten nicht mehr unkontrolliert ins Freie dürften. Demnach müssen die Halter ihre Stubentiger sterilisieren lassen. Zudem müssen die Tiere zusätzlich mit einem Mikrochip gekennzeichnet und bei einem privaten Haustierregister gemeldet sein. Erst dann dürfen die Vierbeiner nach draußen. Alle Kosten sollen laut Bericht die Tierhalter selbst übernehmen.

Nur für Züchter soll es unter bestimmten Bedingungen Ausnahmen geben.  

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