Deutschland

Berlin: Kriminelles Clanmitglied erhält Duldung – zum 27. Mal

Ein Clanmitglied hat von den Berliner Behörden eine Duldung erhalten – zum 27. Mal. Damit kann der verurteilte Straftäter Ahmad A. für weitere 18 Monate nicht abgeschoben werden. Erst im vergangenen Jahr war er wegen gefährlicher Körperverletzung verurteilt worden.
Berlin: Kriminelles Clanmitglied erhält Duldung – zum 27. Mal© Screenshot: Youtube / Rap Check

Ahmad A., ein prominentes Mitglied des berüchtigten Miri-Clans, darf vorerst weiter in Deutschland bleiben. Der vielfach vorbestrafte Kriminelle erhielt Ende 2020 eine neuerliche Duldung – seine siebenundzwanzigste. Das berichtete das Hamburger Nachrichtenmagazin Der Spiegel am Freitag.

Laut dem Magazin geht aus vertraulichen Unterlagen der Ausländerbehörde Berlin hervor, dass die Bescheinigung über die Aussetzung der Abschiebung eineinhalb Jahre lang gilt, also bis Mitte 2022.

Der angeblich 39-jährige A., der sich selbst Ahmad "Patron" Miri nennt, kam 1989 mit seinen Eltern aus dem Libanon nach Deutschland. Sein Asylantrag wurde 1992 abgelehnt. Weil die Familie keine Reisepässe besaß, konnte sie nicht abgeschoben werde.

A. fiel bereits in seiner Jugend durch Straftaten auf, darunter räuberische Erpressung, Diebstahl und Körperverletzung. Im Bundeszentralregister sind mittlerweile 22 Eintragungen verzeichnet. Der Spiegel berichtet von engen Kontakten des Mannes in die "Berliner Gangsta-Rap-Szene".

Im Januar 2020 hatte das Amtsgericht Berlin A. wegen gefährlicher Körperverletzung und Verstoßes gegen das Waffengesetz zu zwei Jahren und drei Monaten Haft verurteilt. Im September wurde das Urteil rechtskräftig.

Offenbar um seine Abschiebung zu verhindern, gibt der verurteilte Straftäter seit einigen Jahren an, aus Syrien zu stammen. Der seit 2012 geltende Abschiebestopp nach Syrien ist Ende Dezember 2020 ausgelaufen. Dennoch schieben deutsche Behörden kaum nach Syrien ab.

A. beschäftigt die deutschen Behörden seit Jahren mit diversen Identitäten. Drei Aliaspersonalien sind von ihm bekannt, mal ist er 1980 geboren, mal 1982 oder 1984, mal in Libanon, mal in der Türkei – oder eben in Syrien. Der Anwalt von A. beantwortete eine Anfrage des Magazins zum Aufenthaltsort seines Mandanten nicht.

Auf Twitter reagierte A. auf seine Weise auf die Vermeldung seiner 27. Duldung. Unter einem entsprechenden Tweet des Spiegel-Journalisten Roman Lehberger, dem Autor des Artikels, kommentierte A. offenbar (von einem nicht verifizierten Konto):

"Ihr könnt mir einen blasi blasi ihr Hunde"

Andere Kommentare unter dem Tweet kritisierten die Berliner Behörden für ihre Entscheidung. Frank Buckenhofer, der stellvertretende Vorsitzende des Bezirks Bundespolizei der Gewerkschaft der Polizei, schrieb:

"Solche dauerhaft möglichen 'Karrieren', die seit langer Zeit folgenlos in unserer Gesellschaft bleiben, zermürben enorm das Vertrauen vieler aufrechter Menschen in den Rechtsstaat und die Politik."

Ein weiterer Kommentator kritisierte den grünen Justizsenator Berlins, Dirk Behrendt:

"Sorry, Dirk Behrendt inspiziert gerade die Unisex-Toiletten und kann nicht ans Telefon gehen. Bitte hinterlassen Sie ihre Nachfrage nach dem Piiiieeep."

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