Deutschland

Bundesregierung: 475 untergetauchte Rechtsextremisten auf der Fahndungsliste

Die Zahl der in Deutschland per Haftbefehl gesuchten Rechtsextremisten ist in den vergangenen Jahren auf 475 gestiegen. Die Angaben basieren auf einer Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der Linken im Bundestag. Einige Gesuchte sind im Ausland untergetaucht.
Bundesregierung: 475 untergetauchte Rechtsextremisten auf der FahndungslisteQuelle: www.globallookpress.com © imago stock&people, via www.imag

Insgesamt sind mittlerweile 627 Haftbefehle offen, da sich die Straffälligen oft wegen mehrerer Delikte gleichzeitig verantworten müssen, berichtet die Neue Osnabrücker Zeitung unter Berufung auf das Antwortschreiben der Bundesregierung. Zum Vergleich lag diese Zahl zu Beginn der Erhebungen im Jahr 2014 noch bei 253 Rechtsextremisten. Der deutliche Anstieg geht vor allem auf die zahlreichen Angriffe auf Asylbewerberheime nach der Flüchtlingskrise im Jahr 2015 zurück, heißt es.

Die meisten Extremisten, 125 Personen, wurden wegen Gewalttaten wie etwa Körperverletzung oder Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte zur Fahndung ausgeschrieben. Weitere 109 Personen sind durch politisch motivierte Delikte wie etwa Volksverhetzung, Beleidigung oder der Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen straffällig geworden. Einem weiteren Mann wird ein Terrorakt zur Last gelegt. Nach Angaben der Sicherheitsbehörden sollen 58 Delinquenten vorwiegend in den Nachbarstaaten Österreich und Polen untergetaucht sein.

Mehr zum ThemaHeiko Maas: "Rechtsextremismus ist die größte Bedrohung unserer Sicherheit"

Durch die Sperrung von RT zielt die EU darauf ab, eine kritische, nicht prowestliche Informationsquelle zum Schweigen zu bringen. Und dies nicht nur hinsichtlich des Ukraine-Kriegs. Der Zugang zu unserer Website wurde erschwert, mehrere Soziale Medien haben unsere Accounts blockiert. Es liegt nun an uns allen, ob in Deutschland und der EU auch weiterhin ein Journalismus jenseits der Mainstream-Narrative betrieben werden kann. Wenn Euch unsere Artikel gefallen, teilt sie gern überall, wo Ihr aktiv seid. Das ist möglich, denn die EU hat weder unsere Arbeit noch das Lesen und Teilen unserer Artikel verboten. Anmerkung: Allerdings hat Österreich mit der Änderung des "Audiovisuellen Mediendienst-Gesetzes" am 13. April diesbezüglich eine Änderung eingeführt, die möglicherweise auch Privatpersonen betrifft. Deswegen bitten wir Euch bis zur Klärung des Sachverhalts, in Österreich unsere Beiträge vorerst nicht in den Sozialen Medien zu teilen.