Deutschland

Polizei greift gegen verbotenen Verkauf von Feuerwerk durch

Seit dem 22. Dezember gilt eine Verordnung des Bundesinnenministeriums zum "Verkauf von Silvesterfeuerwerk" wie Böller oder Raketen. Verstöße gegen diese werden scharf geahndet – es drohen nach Angaben der Bundespolizei Freiheitsstrafen bis zu drei Jahren.
Polizei greift gegen verbotenen Verkauf von Feuerwerk durchQuelle: www.globallookpress.com © Gottfried Czepluch via www.imago-images.de

Die Polizei greift durch in der Durchsetzung der Verordnung über das Feuerwerkverbot. In Einsätzen an der deutsch-tschechischen Grenze und im Berliner Stadtgebiet werden illegale Verkäufe von Feuerwerk unterbunden und zur Anzeige gebracht.

Seit dem 22. Dezember gilt die Verordnung des Bundesinnenministeriums unter Horst Seehofer (CSU) zum "Verkauf von Silvesterfeuerwerk". Mit dieser Regelung wird verboten, "pyrotechnische Gegenstände der Kategorie F2 an Privatpersonen zu überlassen" – dazu gehören etwa "Silvesterknaller und Raketen". Die Umsetzung wird von der Polizei deutschlandweit überwacht.

"Ziel der Regelung ist es, Verletzungen beim Abbrennen von Feuerwerk in der Silvesternacht zu verhindern, um die aufgrund der Corona-Pandemie ohnehin stark beanspruchten Krankenhäuser und Notfallambulanzen zu entlasten."

Die Deutsche Presse-Agentur (dpa) berichtet von polizeilichen Kontrollen an der deutsch-tschechischen Grenze in Bärenstein (Erzgebirge). Am 27. Dezember wurden dort mehrere Personen aufgegriffen, die Feuerwerk in Tschechien gekauft hatten: "So hatte ein 30 Jahre alter Mann 80 Knaller und eine Abschussbatterie gekauft, bei einem 32-Jährigen wurden 100 Knaller gefunden", und "ein 48-Jähriger hatte Raketen im Gepäck".

Die betroffenen Personen müssen sich nun wegen Verstoßes gegen das Sprengstoffgesetz verantworten. Die Bundespolizei wies darauf hin, dass solche Verstöße mit einer Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren beziehungsweise mit einer Geldstrafe geahndet werden können. Dazu kämen die Kosten für Transport, Lagerung und Vernichtung der sichergestellten Pyrotechnik.

In Berlin-Kreuzberg räumten Polizeikräfte am 28. Dezember ein illegales "Hinterzimmer-Böller-Lager". Gegen mehrere Jugendliche und den Betreiber des Ladens wurden Anzeigen erlassen. Die Feuerwerks-Körper wurden beschlagnahmt und zu einem Sprengplatz befördert. Auf Twitter meldete die Berliner Polizei ihren Fahndungserfolg:

In Berlin wurde zusätzlich zum Verkaufsverbot das Zünden von Böllern an 56 Orten in der Stadt verboten. Der Aufenthalt an Sehenswürdigkeiten wie dem Potsdamer Platz, dem Breitscheidplatz und dem Brandenburger Tor ist in der Silvesternacht untersagt.

Die Berliner Feuerwehr bereitet sich indessen trotz des Verkaufsverbots von Feuerwerk auf einen "Ausnahmezustand" vor. Die Personalstärke wird wie in den Vorjahren erhöht. Insgesamt sollen 850 Berufsfeuerwehrleute im Einsatz sein und 520 ehrenamtliche. 427 Dienstfahrzeuge werden in Bereitschaft stehen. Zusätzlich sollen 120 Einsatzkräfte der Bundeswehr und des Technischen Hilfswerks eingesetzt werden.

Am 29. Dezember meldete die dpa, dass an Silvester fast 3.000 Polizeibeamte in Berlin im Einsatz sein werden, um dort "vom Nachmittag bis in die Nacht hinein das an vielen Orten in der Hauptstadt geltende Feuerwerksverbot" durchzusetzen. Nach Aussagen des Berliner Landesvorsitzenden der Gewerkschaft der Polizei (GdP), Thomas Spaniel, werde es trotz der Einschränkungen in der Silvesternacht in Berlin "massiv abgehen". Die Maßnahmen zur Einschränkung seien viel zu spät erfolgt.

"Man hatte noch Gelegenheit, nach Polen zu fahren über den sogenannten kleinen Grenzverkehr, und hat sich wahrscheinlich noch mit genügend Böllern eindecken können."

Mehr zum Thema - Söder zu Kontaktbeschränkungen für Silvester: "Ist mehr Party als sinnliches Fest"

(rt/dpa)

Durch die Sperrung von RT zielt die EU darauf ab, eine kritische, nicht prowestliche Informationsquelle zum Schweigen zu bringen. Und dies nicht nur hinsichtlich des Ukraine-Kriegs. Der Zugang zu unserer Website wurde erschwert, mehrere Soziale Medien haben unsere Accounts blockiert. Es liegt nun an uns allen, ob in Deutschland und der EU auch weiterhin ein Journalismus jenseits der Mainstream-Narrative betrieben werden kann. Wenn Euch unsere Artikel gefallen, teilt sie gern überall, wo Ihr aktiv seid. Das ist möglich, denn die EU hat weder unsere Arbeit noch das Lesen und Teilen unserer Artikel verboten. Anmerkung: Allerdings hat Österreich mit der Änderung des "Audiovisuellen Mediendienst-Gesetzes" am 13. April diesbezüglich eine Änderung eingeführt, die möglicherweise auch Privatpersonen betrifft. Deswegen bitten wir Euch bis zur Klärung des Sachverhalts, in Österreich unsere Beiträge vorerst nicht in den Sozialen Medien zu teilen.