Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg entschied am Abend des 10. Dezember, dass der US-Konzern Tesla seine Rodungsaktivitäten im brandenburgischen Grünheide unterbrechen muss. Damit hob es das Urteil des Verwaltungsgerichtes Frankfurt (Oder) vom Vormittag desselben Tages auf. Dieses hatte Tesla die Rodung gestattet.
Die Umweltverbände Naturschutzbund (NABU) und Grüne Liga wandten sich nach dem Rechtsspruch des Verwaltungsgerichtes an die nächsthöhere Instanz. Sie argumentieren, dass durch die Rodungen Lebensraum und Sicherheit gefährdeter Tierarten wie der Zauneidechse und Schlingnatter bedroht seien. Das Oberverwaltungsgericht stoppte die Rodung bis zur Entscheidung über die Beschwerde.
In einer Pressemitteilung bezeichnet das Oberverwaltungsgericht seinen Beschluss als "Zwischenanordnung", "mit der die Rodungsarbeiten bis zu einer Entscheidung über die Beschwerde gestoppt sind". Damit soll verhindert werden, "dass die Gewährung effektiven Rechtsschutzes durch die Schaffung vollendeter Tatsachen vereitelt wird". Der aktuelle Beschluss ermögliche "keine Prognose über den Ausgang des Beschwerdeverfahrens".
Tesla baut seit Anfang 2020 in Grünheide bei Berlin eine Gigafactory, in der laut Unternehmensplanung jährlich 500.000 Elektroautos der Typen "Model 3" und "Model Y" fertiggestellt werden sollen. 12.000 Arbeitsplätze sollen geschaffen werden. Für den Baubeginn wurden bereits 90 Hektar Wald gerodet.
Am 30. November hatte das Landesumweltamt Brandenburg eine vorläufige Genehmigung zur Rodung von weiteren 82,8 Hektar Waldfläche erteilt. Am 7. Dezember wurde die Rodung vom Verwaltungsgericht Frankfurt (Oder) einstweilen gestoppt – am 10. Dezember jedoch wieder zugelassen.
NABU-Geschäftsführerin Christiane Schröder erklärte gegenüber der Deutschen Presse-Agentur zur Begründung, warum sie Beschwerde gegen den Frankfurter Gerichtsbeschluss eingelegt hat:
"Wir wären nicht vor Gericht gegangen, wenn die Entscheidung des Landesamts für Umwelt nicht zu beanstanden gewesen wäre."
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