Arbeitsminister will "mobiles Arbeiten" für die Zeit nach Corona verankern
Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) möchte für die Zeit nach Corona die Möglichkeit von Heimarbeit und anderen Formen "mobilen Arbeitens" rechtlich verankern. Bereits im Oktober hatte Heil einen entsprechenden Gesetzentwurf präsentiert. Dieser war jedoch vom Bundeskanzleramt nicht für die sogenannte Ressortabstimmung – also den Abstimmungsprozess zwischen den Ministerien, bevor der Gesetzentwurf in das offizielle Verfahren geht – freigegeben worden. Jetzt folgte der zweite Anlauf, und der Entwurf für das "Mobile Arbeit Gesetz" ging an diesem Montag in die Ressortabstimmung, wie die dpa berichtet.
Bereits im Koalitionsvertrag hatten Union und SPD die Förderung von Heimarbeit und ähnlichen Arbeitsmodellen vorgesehen. Nach dem nun vorliegenden Entwurf sollen Arbeitnehmer das generelle Recht erhalten, einen Wunsch nach "regelmäßigem mobilen Arbeiten" an einem Ort ihrer Wahl mit ihrem Arbeitgeber zu erörtern. Arbeitgeber sollen dann verpflichtet sein, konkret auf die gewünschte Ausgestaltung der alternativen Arbeitsform eingehen zu müssen. Lehnen sie einen entsprechenden Antrag des Arbeitnehmers ab, sollen sie dies innerhalb einer Frist von höchstens zwei Monaten schriftlich begründen müssen. Kommt der Arbeitgeber dieser "Erklärungs- oder Erörterungspflicht" nicht nach, soll die "mobile Arbeit" längstens für sechs Monate als automatisch festgelegt gelten. Umgekehrt sollen Arbeitnehmer verpflichtet sein, den Arbeitgeber über Beginn, Dauer, Umfang und Verteilung der "mobilen Arbeit" wenigstens drei Monate zuvor zu unterrichten – jedenfalls, sofern eine regelmäßige Inanspruchnahme beabsichtigt wird. Heil sagte gegenüber der dpa:
Bundesregierung und Länder rufen derzeit dazu auf, dass Beschäftigte jetzt Homeoffice machen sollen, wo immer es geht. Es ist jetzt an der Zeit, dafür einen vernünftigen und modernen Ordnungsrahmen zu schaffen.
Es gebe bei den aktuellen coronabedingten Heimarbeit-Varianten auch Lücken im Versicherungsschutz – etwa, wenn man sein Kind in die Kita bringe und dann wieder zur Heimarbeit nach Hause fahre. Diese sollen mit dem neuen Gesetz behoben werden. Ähnliches gelte für den Arbeitsschutz. Der Minister äußerte sich gegenüber der dpa auch zu einer möglichen Steuerpauschale für Heimarbeit:
Wir müssen über die steuerliche Absetzbarkeit reden. Im Moment ist es so, dass sich die steuerlichen Absatzmöglichkeiten fürs Homeoffice auf ein festes Arbeitszimmer beziehen. Aber wer hat das schon? Das sind die wenigsten. Eine Pauschale ist ein unkomplizierter und guter möglicher Weg.
Arbeitnehmer sollen jedoch nicht ungewollt zur Heimarbeit oder anderen Formen der "mobilen Arbeit" verpflichtet werden können, zumal dies auch gar nicht in allen Tätigkeiten praktikabel sei. Dort, wo es aber "betrieblich möglich" und "gewollt" ist, erspare es "Stress im Stau" und ermögliche Zeit mit der Familie.
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