
Staatsanwaltschaft Erfurt beantragt die Aufhebung von Ramelows Immunität

Die Staatsanwaltschaft Erfurt hat die Aufhebung der Immunität von Thüringens Ministerpräsident Bodo Ramelow beantragt. Vorgeworfen wird dem Linken-Politiker die Beleidigung eines Abgeordneten des thüringischen Landtages.

Am 17. Juli 2020 hatte Ramelow während einer Sitzung dem AfD-Politiker Stefan Möller den Mittelfinger gezeigt und ihn als "widerlichen Drecksack" tituliert. Zuvor sprach Möller über den Verfassungsschutz und provozierte Ramelow mit den Worten: "Wer da schon alles Tolles beobachtet wurde, nicht wahr, Herr Ramelow?"
Im Nachgang zeigte sich Ramelow einsichtig. Dem MDR berichtete er:
Es gehört sich nicht, im Parlament so was zu sagen, was ich gesagt habe, aber ich wiederhole es. Herr Möller ist mit dem, was er gerade im Parlament gemacht hat, aus meiner Sicht ein widerlicher Drecksack.
Nach Angaben des Thüringer Landtags ist der Antrag auf Immunitätsaufhebung bereits eingegangen. Beschlossen werden muss diese vom Thüringer Justizausschuss. Vorsitzender dieses Ausschusses ist Stefan Möller selbst.
Erklärung zur Debatte zum Umgang mit Ergebnissen NSU-Ausschuss. Dem Landtag gebührt mein Respekt als Verfassungsorgan. Den habe ich heute nicht im gebotenen Maße gezeigt. Gleichwohl werde ich meine antifaschistische Grundhaltung niemals von der AfD instrumentalisieren lassen. pic.twitter.com/VWifG1kgRy
— Bodo Ramelow (@bodoramelow) July 17, 2020
Aktuell besitzt Ramelow als Abgeordneter des Parlaments Immunität vor Strafverfolgung. Erst wenn diese aufgehoben ist, können Ermittlungen gegen ihn aufgenommen werden.
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(rt/dpa)