Deutschland

Klage gegen Bundesrepublik: US-Basis Ramstein für Drohnenangriffe im Jemen genutzt

Drei Jemeniten klagen erneut gegen die Bundesrepublik Deutschland. Die Ramstein Air Base wurde für Drohnenangriffe im Jemen genutzt. Von hier aus wurden Daten weiterverschickt. Letztes Jahr hatten sie vor Gericht einen Teilerfolg erzielt, die BRD ging in Revision.
Klage gegen Bundesrepublik: US-Basis Ramstein für Drohnenangriffe im Jemen genutztQuelle: www.globallookpress.com © Mohammed Hamoud

Vor Gericht wollen die jemenitischen Kläger erwirken, dass die Ramstein Air Base in Rheinland-Pfalz nicht mehr für Drohnenangriffe der USA genutzt werden darf. Von dort aus starteten zwar keine Drohnen, aber es wurden Daten aus den Vereinigten Staaten an die Drohnen weitergeschickt. Unterstützt werden die Kläger von den Menschenrechtsorganisationen Reprieve und ECCHR.

Im März des vergangenen Jahres hatten sie beim Oberverwaltungsgericht Münster einen Teilerfolg erzielt. Die Bundesrepublik sollte prüfen, ob durch die Nutzung Ramsteins zur Datenweitergabe Völkerrecht verletzt werde. Die Kläger hatte ein Verbot der Nutzung der Air Base für die Drohnenangriffe gefordert. Die Bundesrepublik legte am 7. Mai Revision gegen das Urteil ein. Das Bundesverwaltungsgericht Leipzig gab der Revision statt. 

Einer der Kläger ist Faisal bin Ali Jaber. Zwei Verwandte von ihm wurden durch Angriffe aus der Luft getötet. Beide Getöteten waren Unschuldige, so Jaber. Sein Schwager Salem war Lehrer und äußerte sich öffentlich gegen Al-Qaida, sein Neffe Wallet war Polizist.

Seit dem Amtsantritt von US-Präsident Donald Trump wurden im Jemen 154 jemenitische Zivilisten durch Drohnenangriffe getötet, darunter auch bis zu 32 Kinder (Angaben von "Airwars"). Die USA begannen 2002 mit Drohnenangriffen im Jemen als Teil ihrer Anti-Terror-Mission gegen Al-Qaida und später gegen die Terrormiliz "Islamischer Staat" (IS). Nun muss das Bundesverwaltungsgericht entscheiden.

Durch die Sperrung von RT zielt die EU darauf ab, eine kritische, nicht prowestliche Informationsquelle zum Schweigen zu bringen. Und dies nicht nur hinsichtlich des Ukraine-Kriegs. Der Zugang zu unserer Website wurde erschwert, mehrere Soziale Medien haben unsere Accounts blockiert. Es liegt nun an uns allen, ob in Deutschland und der EU auch weiterhin ein Journalismus jenseits der Mainstream-Narrative betrieben werden kann. Wenn Euch unsere Artikel gefallen, teilt sie gern überall, wo Ihr aktiv seid. Das ist möglich, denn die EU hat weder unsere Arbeit noch das Lesen und Teilen unserer Artikel verboten. Anmerkung: Allerdings hat Österreich mit der Änderung des "Audiovisuellen Mediendienst-Gesetzes" am 13. April diesbezüglich eine Änderung eingeführt, die möglicherweise auch Privatpersonen betrifft. Deswegen bitten wir Euch bis zur Klärung des Sachverhalts, in Österreich unsere Beiträge vorerst nicht in den Sozialen Medien zu teilen.