Klage gegen Bundesrepublik: US-Basis Ramstein für Drohnenangriffe im Jemen genutzt
Vor Gericht wollen die jemenitischen Kläger erwirken, dass die Ramstein Air Base in Rheinland-Pfalz nicht mehr für Drohnenangriffe der USA genutzt werden darf. Von dort aus starteten zwar keine Drohnen, aber es wurden Daten aus den Vereinigten Staaten an die Drohnen weitergeschickt. Unterstützt werden die Kläger von den Menschenrechtsorganisationen Reprieve und ECCHR.
Im März des vergangenen Jahres hatten sie beim Oberverwaltungsgericht Münster einen Teilerfolg erzielt. Die Bundesrepublik sollte prüfen, ob durch die Nutzung Ramsteins zur Datenweitergabe Völkerrecht verletzt werde. Die Kläger hatte ein Verbot der Nutzung der Air Base für die Drohnenangriffe gefordert. Die Bundesrepublik legte am 7. Mai Revision gegen das Urteil ein. Das Bundesverwaltungsgericht Leipzig gab der Revision statt.
Einer der Kläger ist Faisal bin Ali Jaber. Zwei Verwandte von ihm wurden durch Angriffe aus der Luft getötet. Beide Getöteten waren Unschuldige, so Jaber. Sein Schwager Salem war Lehrer und äußerte sich öffentlich gegen Al-Qaida, sein Neffe Wallet war Polizist.
Seit dem Amtsantritt von US-Präsident Donald Trump wurden im Jemen 154 jemenitische Zivilisten durch Drohnenangriffe getötet, darunter auch bis zu 32 Kinder (Angaben von "Airwars"). Die USA begannen 2002 mit Drohnenangriffen im Jemen als Teil ihrer Anti-Terror-Mission gegen Al-Qaida und später gegen die Terrormiliz "Islamischer Staat" (IS). Nun muss das Bundesverwaltungsgericht entscheiden.
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