Deutschland

Wieso gab es keine Bundestagsabstimmung zur Lockdown-Entscheidung?

Seit dem 2. November gilt in Deutschland ein erneuter Lockdown. Es ist der zweite innerhalb von sieben Monaten. In beiden Fällen wurde die Entscheidung ohne vorherige Debatte und Abstimmung im Bundestag getroffen. RT fragte auf der Bundespresskonferenz nach den Gründen.
Wieso gab es keine Bundestagsabstimmung zur Lockdown-Entscheidung?

Es waren ausschließlich Vertreter der Exekutive, Kanzlerin Angela Merkel und die Ministerpräsidenten der Länder, die im Fall des erneuten Lockdowns diese für die gesamte Republik weitreichende Entscheidung trafen. Der Bundestag, als Legislative und damit Kontrollorgan der Exekutive, blieb bei dieser Entscheidung wieder außen vor. Weder gab es eine explizite vorausgegangene Debatte noch eine spätere Abstimmung über diese schwerwiegenden Maßnahmen. 

Freitag-Herausgeber Jacob Augstein sieht in diesem Zusammenhang die Gefahr eines "Alibi-Parlamentarismus", FDP-Chef Christian Lindner eine "Grenze der Missachtung des Parlaments" und Linken-Fraktionsvize Susanne Ferschl spricht mit Blick auf die Entscheidungen von Kanzlerin Angela Merkel und der Ministerpräsidenten von "absurdem Theater" – mit den Parlamenten auf der Zuschauerbank.

RT-Redakteur Florian Warweg wollte vor diesem Hintergrund wachsender Kritik auf der Bundespressekonferenz (BPK) vom Regierungssprecher Steffen Seibert erfahren, aus welchen konkreten Beweggründen die Kanzlerin auf die Einbindung der Legislative zu dieser für viele Bundesbürger existenziellen Frage verzichtet. 

Doch der Regierungssprecher wollte in einer ausschließlich von Repräsentanten der Exekutive getroffenen Maßnahmen kein Problem der Gewaltenteilung sehen und erklärte: 

Die Legislative ist in die Bekämpfung der Pandemie in vielfacher Weise eingebunden, entsprechend ihrer Bedeutung in unserem demokratischen Gefüge.

Durch die Sperrung von RT zielt die EU darauf ab, eine kritische, nicht prowestliche Informationsquelle zum Schweigen zu bringen. Und dies nicht nur hinsichtlich des Ukraine-Kriegs. Der Zugang zu unserer Website wurde erschwert, mehrere Soziale Medien haben unsere Accounts blockiert. Es liegt nun an uns allen, ob in Deutschland und der EU auch weiterhin ein Journalismus jenseits der Mainstream-Narrative betrieben werden kann. Wenn Euch unsere Artikel gefallen, teilt sie gern überall, wo Ihr aktiv seid. Das ist möglich, denn die EU hat weder unsere Arbeit noch das Lesen und Teilen unserer Artikel verboten. Anmerkung: Allerdings hat Österreich mit der Änderung des "Audiovisuellen Mediendienst-Gesetzes" am 13. April diesbezüglich eine Änderung eingeführt, die möglicherweise auch Privatpersonen betrifft. Deswegen bitten wir Euch bis zur Klärung des Sachverhalts, in Österreich unsere Beiträge vorerst nicht in den Sozialen Medien zu teilen.