Deutschland

Koalition will Infektionsschutzgesetz verschärfen

Bereits im Frühjahr war das Infektionsschutzgesetz novelliert worden, um so die "epidemische Lage von nationaler Tragweite" zu ermöglichen. Doch einige Corona-Maßnahmen sind später von Gerichten gekippt worden. Die Koalition plant nun eine Verschärfung des Gesetzes.
Koalition will Infektionsschutzgesetz verschärfenQuelle: www.globallookpress.com © Christian Ohde via www.imago-images.de

Die Koalition aus CDU/CSU und SPD will eine Reform des Infektionsschutzgesetzes. Ein entsprechender Gesetzesentwurf der Bundesregierung wurde bereits auf den Weg gebracht und soll am Freitag im Bundestag beraten werden. Verschiedene seit dem Frühjahr im Rahmen der "Pandemiebekämpfung" erlassene Maßnahmen wie beispielsweise das Beherbergungsverbot oder die Sperrstunde in Berlin waren zwischenzeitlich von Gerichten gekippt worden. Auch die Großdemonstration in Berlin Mitte August war zunächst verboten und erst durch einen Gerichtsentscheid offiziell ermöglicht worden.

Zentraler Punkt der Gesetzesnovelle dürfte die Einführung des neuen Paragrafen 28a sein. Zwar soll darin festgelegt werden, dass die Regierungsanordnungen stets "verhältnismäßig" sein müssen. Dies dürfte jedoch eine eher weiche, interpretierbare Festlegung sein. Ohnehin gilt das Gebot der Verhältnismäßigkeit bei staatlichen Eingriffen nach gängiger juristischer Interpretation eigentlich generell.

Vor allem soll durch die Neuregelung aber eine Rechtsgrundlage für die umstrittenen Einschränkungen für die Gastronomie sowie die Erhebung der Kontaktdaten von Kunden, Gästen oder Veranstaltungsteilnehmern geschaffen werden. Zudem sollen Reisebeschränkungen, das Abstandsgebot, die Verpflichtung zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung sowie Verbote bzw. Beschränkungen von Kultur- und Freizeiteinrichtungen u.ä. aufgenommen werden. Auch sollen beispielsweise Reiserückkehrer dazu verpflichtet werden können, ihren Aufenthaltsort in den zehn Tagen vor und nach der Rückkehr anzugeben und zu sagen, welches Reisemittel sie dabei genutzt haben. Auch eine digitale Einreiseanmeldung soll es geben.

Besonders pikant: Die Neuregelung soll auch Ausgangs- oder Kontaktbeschränkungen nicht nur im öffentlichen, sondern auch im privaten Raum regeln. Immerhin war SPD-Gesundheitspolitiker Karl Lauterbach zuletzt mit missverständlichen oder zumindest "interpretierbaren" Äußerungen über die Unverletzlichkeit der Wohnung in die Kritik geraten. Doch auch Betriebs- oder Gewerbeuntersagungen, die Schließung von Einzel- oder Großhandel oder entsprechende Beschränkungen – ebenso für Übernachtungsangebote – sollen geregelt werden.

Voraussetzung für Teile der Bestimmungen werde jedoch das Vorliegen einer "epidemischen Lage von nationaler Tragweite" sein. Diese war vom Bundestag – nach eigens auf die Corona-Situation zugeschnittener erster Änderung des Infektionsschutzgesetzes – im Frühjahr beschlossen worden. Sie ist nach wie vor in Kraft und wird dies – sofern sie nicht vorher aufgehoben wird – zunächst noch bis März 2021 bleiben. Auf dieser Grundlage ist es der Bundesregierung möglich, zahlreiche Anordnungen am Parlament vorbei zu treffen.

Zwar obliegt es dem Bundestag, über die Novellierung des Infektionsschutzgesetzes zu befinden. Doch hat er danach keine Mitsprachemöglichkeit mehr, was die einzelnen Maßnahmen betrifft, ebenso wenig die Landesparlamente. Kritiker wie beispielsweise die Anwälte für Aufklärung sehen bereits in der bisherigen Entwicklung und umso mehr in der nun geplanten Gesetzesneuregelung einen schleichenden Abbau elementarer demokratischer Grundrechte. Den parlamentarischen Geschäftsführer der SPD Carsten Schneider treiben solche Sorgen indes nicht um. Der ARD sagte er:

Unsere Aufgabe als Gesetzgeber ist nicht, über einzelne Maßnahmen zu entscheiden.

Die FDP bezeichnete die geplanten Neuregelungen dagegen als handwerklich "schlampig gemacht". Deren parlamentarischer Geschäftsführer Marco Buschmann äußerte sich gegenüber der ARD so:

Was uns da vorgelegt worden ist, ist besser als nichts. Aber es wird den verfassungsrechtlichen Anforderungen für eine solche Grundlage nicht genügen.

Bisher hatte sich als einzige der im Bundestag vertretenen Parteien – und auch bereits sehr frühzeitig – die AfD für eine Rückkehr zum Normalzustand und insbesondere für die Aufhebung der "epidemischen Lage von nationaler Tragweite" starkgemacht. Im Herbst brachte dann auch die FDP einen eigenen Antrag ein. Alle anderen Fraktionen tragen bis heute den Regierungskurs in Sachen Corona mit und setzten allenfalls auf kosmetische Veränderungen. Eine Zustimmung zum Gesetz dürfte damit als wahrscheinlich gelten.

Mehr zum Thema - Nach Kritik an Söders Corona-Strategie: Gesundheitsamtschef wird strafversetzt

Durch die Sperrung von RT zielt die EU darauf ab, eine kritische, nicht prowestliche Informationsquelle zum Schweigen zu bringen. Und dies nicht nur hinsichtlich des Ukraine-Kriegs. Der Zugang zu unserer Website wurde erschwert, mehrere Soziale Medien haben unsere Accounts blockiert. Es liegt nun an uns allen, ob in Deutschland und der EU auch weiterhin ein Journalismus jenseits der Mainstream-Narrative betrieben werden kann. Wenn Euch unsere Artikel gefallen, teilt sie gern überall, wo Ihr aktiv seid. Das ist möglich, denn die EU hat weder unsere Arbeit noch das Lesen und Teilen unserer Artikel verboten. Anmerkung: Allerdings hat Österreich mit der Änderung des "Audiovisuellen Mediendienst-Gesetzes" am 13. April diesbezüglich eine Änderung eingeführt, die möglicherweise auch Privatpersonen betrifft. Deswegen bitten wir Euch bis zur Klärung des Sachverhalts, in Österreich unsere Beiträge vorerst nicht in den Sozialen Medien zu teilen.