Deutschland

Studie: 850.000 Minijobs gingen durch Corona-Maßnahmen verloren

Das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung belegt: 850.000 Minijobs weniger als im Vorjahr – 326.000 davon im Gastgewerbe. Frauen sind überdurchschnittlich stark betroffen. Als Lösung wird die Senkung der Entgeltgrenze auf 300 Euro diskutiert.
Studie: 850.000 Minijobs gingen durch Corona-Maßnahmen verlorenQuelle: Gettyimages.ru © brightstars

Im Juni 2020 gab es 850.000 Minijobs weniger als ein Jahr zuvor. Der Rückgang beträgt zwölf Prozent, während er bei sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnissen lediglich bei 0,2 Prozent liegt. Frauen sind überdurchschnittlich von den Entlassungen betroffen. Zu diesen Ergebnissen kommt das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung (DIW) in seiner aktuellen Studie. Als Ursache wird primär die "coronabedingte Rezession" benannt, die Auswirkungen werden aber als Folge des "coronabedingten Lockdowns" und der mit der "Corona-Pandemie verbundenen Einschränkungen" aufgeführt. Zur Lösung der Jobkrise schlägt das DIW vor, die Minijobschwelle von 450 auf 300 Euro abzusenken und die Sozialabgabepflicht für Minijobs einzuführen.

Das DIW begründet den überproportionalen Rückgang der Minijobs mit der fehlenden vertraglichen Sicherheit dieser Beschäftigungsverhältnisse. 43 Prozent der ausschließlich geringfügig Beschäftigten hätten im Jahr 2018 angegeben, "nur einen befristeten oder gar keinen Arbeitsvertrag zu haben". 46 Prozent bekommen eigenen Angaben zufolge im Krankheitsfall keinen Lohn.

In einer wirtschaftlichen Ausnahmesituation wie während oder nach dem coronabedingten Lockdown können diese ArbeitnehmerInnen ihren Arbeitsplatz daher schnell verlieren. Ein weiterer Grund für den starken Rückgang der Zahl der MinijobberInnen liegt auch darin, dass diese keinen Anspruch auf Kurzarbeitergeld haben und somit schneller erwerbslos werden. Hinzu kommt in der derzeitigen Situation noch, dass stark von Minijobs geprägte Branchen besonders von den wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie und den damit verbundenen Einschränkungen betroffen waren und sind.

Die Zahl der Minijobber im Gastgewerbe sank in dem betrachteten Zeitraum um 36 Prozent: 326.000 Jobs gingen verloren. In der Veranstaltungsorganisation wurden 96.000 Jobs gestrichen.

Der Bereich der geringfügigen Beschäftigung ("Minijob") nimmt im deutschen Arbeitsmarkt einen großen Raum ein. Er ist seit der Arbeitsmarktreform 2003 stark angestiegen.

Knapp 19 Prozent aller ArbeitnehmerInnen in Deutschland waren zum Stichtag im Juni des vergangenen Jahres geringfügig beschäftigt. Zählt man sämtliche in einem Kalenderjahr ausgeübten Minijobs, die nicht selten nur auf wenige Wochen oder Monate angelegt sind, liegt die Zahl sogar noch höher – im Jahr 2018 beispielsweise bei etwa 13 Millionen.

Der Anteil von Frauen im Bereich der geringfügigen Beschäftigung ist besonders hoch: "Zwei Drittel aller Minijobs in Haupttätigkeit werden von Frauen ausgeübt. Überdurchschnittlich viele MinijobberInnen sind jünger als 25 Jahre oder älter als 65 Jahre. In diesen Altersgruppen ist ein Minijob häufig die einzige Beschäftigung." Frauen sind deswegen auch überdurchschnittlich von den krisenbedingten Entlassungen betroffen.

2019 haben drei Millionen Menschen zusätzlich zu ihrer Hauptbeschäftigung einen Minijob ausgeübt – ein Anteil von 39 Prozent aller Minijobs.

Offenbar sind immer mehr ArbeitnehmerInnen auf einen Hinzuverdienst in Form eines Minijobs angewiesen. Dafür spricht auch der vergleichsweise geringe Bruttolohn von rund 1.700 Euro, den solche MinijobberInnen in ihrer Haupttätigkeit erhalten.

Als Schlussfolgerung plädiert das DIW für eine "Reform der Minijobs". Es sollen "Anreize geschaffen werden, Minijobs in sozialversicherungspflichtige und somit sozialrechtlich besser abgesicherte Jobs umzuwandeln". Statt einer höheren Entlohnung schlägt das DIW das Gegenteil vor:

So könnte die Minijobschwelle auf einen Betrag von beispielsweise 300 Euro pro Monat abgesenkt werden und damit den Unternehmen immer noch ein gewisses Maß an Flexibilität zum Abarbeiten von Auftragsspitzen erlauben oder klassische Nebentätigkeiten wie die Zeitungszustellung gewährleisten.

Zusätzlich plädiert das DIW für die Einführung der Sozialabgabepflicht für Minijobs, die als Nebentätigkeit ausgeübt werden. Von diesem "Privileg profitieren in nicht unerheblichem Ausmaß auch höhere Einkommensgruppen", die darauf aber "gar nicht angewiesen" seien.

Unklar ist, ob sich die Autoren der Studie dabei auch auf die zuvor genannten Arbeitnehmer beziehen, die "auf einen Hinzuverdienst in Form eines Minijobs angewiesen" sind. Als "problematisch" bewerten sie jedoch, "dass sozialversicherungspflichtig Beschäftigte, die Überstunden leisten, höher mit Steuern und Abgaben belastet werden als ArbeitnehmerInnen, die die zusätzliche Arbeitszeit in Form eines Minijobs in Nebentätigkeit abgabenfrei ausüben".

Das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung (DIW) mit Sitz in Berlin ist das größte deutsche Wirtschaftsforschungsinstitut. Es steht nach eigenen Angaben an der "Schnittstelle von Politik, Wirtschaft und Wissenschaft". Finanziert wird das DIW überwiegend aus Bundesmitteln.

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