Ramelow zu Gaststätten-Listen – "Das hat mit Infektionsschutz nichts mehr zu tun"
Am Dienstag hatten die Regierungschefs der Länder in einer Videokonferenz für die meisten Bundesländer Bußgelder in Höhe von mindestens 50 Euro beschlossen, wenn man beim Besuch einer Gaststätte falsche Angaben zu seiner Person macht. In Schleswig-Holstein beispielsweise werden sogar bis zu 1.000 Euro fällig. Viele Menschen befürchten jedoch, dass die Daten auch zu anderen Zwecken benutzt werden. Zu Recht: In einigen Fällen wurden die Gästelisten bereits zur Strafverfolgung verwendet. Thüringens Ministerpräsident Bodo Ramelow ist der Meinung, dass die Daten der Gaststättenbesucher ausschließlich für den Infektionsschutz verwendet werden sollten. Wie er am Dienstag in Erfurt mitteilte, könne er "nicht akzeptieren, wenn Gerichte anordnen können, diese Daten zu beschlagnahmen":
Das hat mit Infektionsschutz nichts mehr zu tun und ist, wie ich finde, keine gute Entwicklung.
Das Infektionsschutzgesetz müsse so ausgestaltet werden, dass die personenbezogenen Daten nicht für andere Zwecke verwendet werden dürfen. Ramelow zufolge geht es um den "Schutz der Menschen". Beim Bürger dürfe nicht der Eindruck entstehen, dass es nicht um Corona gehe, sondern darum, herauszufinden, wo und wann man ein Restaurant besuche.
Thüringens Regierungschef erklärte, dass er eine Protokollnotiz abgegeben habe, in der darauf hingewiesen wird, dass die Frage des Datenschutzes geklärt werden müsse. Laut dpa heißt es in der Notiz des Beschlusses, dass "Thüringen eine bundesgesetzliche Regelung fordert, dass angeordnete Gästelisten in Restaurants ausschließlich für den Infektionsschutz verwendet werden dürfen". Man einigte sich in der Konferenz darauf, dass es diesbezüglich Klärungsbedarf gebe.
Andere Thüringer Politiker, wie CDU-Fraktionschef Mario Voigt, würden eine digitale Lösung bevorzugen. Dabei sollen die Kontaktdaten nicht beim betreffenden Restaurant gespeichert werden, sondern direkt an das zuständige Gesundheitsamt weitergeleitet werden. Dieses könnte dann im Falle einer Kontaktnachverfolgung auf die Daten zugreifen. Thüringen sollte nach Voigts Meinung das erste Bundesland sein, das diese digitale Lösung einführt.
In der Konferenz hatten sich die meisten Länder auf ein entsprechendes Bußgeld geeinigt – mit Ausnahme von Sachsen-Anhalt. Das Bundesland hatte die Kontaktlisten gerade erst abgeschafft und dürfte nun keine Probleme mit dem Missbrauch der Daten haben. Laut Sachsen-Anhalts Regierungschef Reiner Haseloff sind die Bußgelder für falsche Angaben nur dort fällig, wo es Kontaktlisten gibt – die Listen seien aber nicht überall notwendig. Bereits bei der letzten Konferenz zwischen Bund und Ländern hatte Sachsen-Anhalt als einziges Bundesland beschlossen, keine Bußgelder für Maskenverweigerer einzuführen.
Gaststättenbetreiber im Rest Deutschlands dürften weniger erfreut sein, denn wie Bundeskanzlerin Angela Merkel während der Konferenz sagte, sollen sich die Gastronomen "im Zweifel den Ausweis zeigen lassen". Der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband (DEHOGA) kritisierte diese Aufforderungen, da es rechtlich fraglich sei, ob Gastwirte das Recht haben, sich den Personalausweis vorzeigen zu lassen. Die Gaststätten hätten hier keine hoheitliche Aufgabe. DEHOGA-Hauptgeschäftsführerin Ingrid Hartges erklärte im SWR, dass es die Aufgabe der lokalen Behörden sei, sich um die Umsetzung zu kümmern.
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