Deutschland

Bis zu 5.000 Euro: Berliner Senat beschließt Bußgeld für Gastwirte

Schon seit längerem müssen Berliner Lokalbetreiber im Zuge der Maßnahmen in der Corona-Krise Namen und Telefon ihrer Gäste registrieren. Weil sie dabei angeblich zu nachlässig waren, müssen sie bei Verstößen künftig mit hohen Bußgeldern rechnen.
Bis zu 5.000 Euro: Berliner Senat beschließt Bußgeld für GastwirteQuelle: www.globallookpress.com © Britta Pedersen/dpa

Gastwirten, die nicht vorschriftsgemäß Namen und Telefonnummern ihrer Gäste erheben, müssen in Berlin künftig mit erheblichen Bußgeldern rechnen. Das hat der Senat nach Informationen der Nachrichtenagentur dpa in seiner Sitzung am Dienstag beschlossen.

Je nach Schwere der Verstöße können bis zu 5.000 Euro fällig werden. Gäste, die die sogenannte Dokumentationspflicht auf die leichte Schulter nehmen und zum Beispiel falsche oder unvollständige Angaben machen, riskieren ein Bußgeld zwischen 50 und 500 Euro.

Bereits Anfang September hatte der Senat noch einmal strengere Regeln beim sogenannten Infektionsschutz für die Gaststätten während der Corona-Krise festgelegt. Danach sind inzwischen auch die Gäste in der Pflicht. Außerdem müssen Gastwirte die Pflicht zum Erfassen von Gästedaten wie Name, Telefonnummer, Anschrift oder E-Mail-Adresse und Anwesenheitszeit ihrer Gäste unabhängig davon beachten, ob diese drinnen sitzen oder draußen.

Die Regelungen sind verschärft worden, nachdem es in Berlin immer wieder Kritik gegeben hatte, Gastwirte und Gäste gingen mit der Dokumentationspflicht zu lässig um. Der Bußgeldkatalog soll nun entsprechend angepasst werden.

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rt/dpa

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