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Lübcke-Attentat: Ehefrau des mutmaßlichen Täters bekräftigt Vorwürfe gegenüber Anwalt

Im Prozess um den ermordeten CDU-Politiker Walter Lübcke haben die Ehefrau des Hauptbeschuldigten sowie weitere Zeugen ausgesagt. Die Rolle des wegen Beihilfe angeklagten Markus H. bleibt weiterhin offen. Und auch die Rolle des Verfassungsschutzes bleibt zweifelhaft.
Lübcke-Attentat: Ehefrau des mutmaßlichen Täters bekräftigt Vorwürfe gegenüber AnwaltQuelle: www.globallookpress.com © Thomas Kienzle/dpa

Im Prozess um den ermordeten CDU-Politiker Walter Lübcke hat die Ehefrau des mutmaßlichen Täters, Anna Ernst, die Vorwürfe gegenüber dem inzwischen abberufenen Anwalt Dirk Waldschmidt bekräftigt.

Der Hauptangeklagte Stephan Ernst sagte bereits aus, dass Waldschmidt finanzielle Vorteile versprochen hätte. Im Gegenzug dazu sollte Ernst den nun wegen Beihilfe angeklagten Markus H. nicht belasten.

Aufgrund des Angebotes von Waldschmidt, so Stephan Ernst, habe er in seinem ersten, inzwischen widerrufenen Geständnis Markus H. nicht genannt. Die Frau des Angeklagten sagte nun aus, dass wenige Tage nach der Festnahme eine Nachricht Waldschmidts auf dem Anrufbeantworter gewesen sei, in welcher der Anwalt ihr versicherte, dass sie sich um Finanzen keine Gedanken machen müsse, da es sogenannte "Kameraden" als Unterstützung gäbe.

Anna Ernst gab an, aus Angst die Nachricht gelöscht zu haben. Sie hätte kein Geld von den sogenannten "Kameraden" annehmen wollen, bei welchen es sich um rechte Kreise handeln soll.

Waldschmidt war selbst lange führendes Mitglied der NPD und wurde in der Vergangenheit bereits wegen Strafvereitelung und Nötigung angeklagt. Er soll versucht haben, einen ehemaligen Landesvorsitzenden der NPD vor einer Anklage zu schützen, wurde jedoch freigesprochen.

Markus H. wurde inzwischen der Beihilfe zum Mord angeklagt und befindet sich ebenfalls in Untersuchungshaft, er soll "psychische Beihilfe" geleistet haben.

Stephan Ernst gab an, von Markus H. beeinflusst, manipuliert und aufgehetzt worden zu sein. Beide Männer nahmen regelmäßig an Schießübungen teil. Außerdem gehen die Ermittler davon aus, dass Markus H. dem Hauptangeklagten den Waffenhändler vermittelte, von welchem die Tatwaffe erworben wurde.

Laut Aussage von Habil A., einem Freund von Stephan Ernst, sei Markus H. stets deutlich der politisch "rechtere" von beiden gewesen, wobei er sich bei seinem Freund Stephan auch nicht vorstellen könne, jemanden getötet zu haben.

Bereits 1998 versuchte der Verfassungsschutz, Markus H. als V-Mann anzuwerben, der soll dies jedoch abgelehnt haben. Beide Personen, sowohl Stephan Ernst als auch Markus H., tauchten in einem Bericht des Verfassungsschutzes auf, Markus H. darin als "Führungsperson".

Der legale Waffenbesitz wurde Markus H. durch ein Versagen des Verfassungsschutzes ermöglicht: Der Verfassungsschutz hatte ausschlaggebende Erkenntnisse über die Aktivitäten von Markus H. in der rechtsradikalen Szene der Waffenbehörde nicht gemeldet. Dies hätte die Waffenbesitzkarte, den legalen Waffenbesitz und die Unterstützung von Stephan Ernst verhindern können.

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