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Maske auf in Bayern, Maske ab in Nordrhein-Westfalen: Neue Regeln im Unterricht

Die Schüler in Nordrhein-Westfalen können durchatmen: Nach 14 Tagen dürfen sie die Maske im Unterricht wieder ablegen. In Bayern hingegen gilt mit dem neuen Schuljahr zunächst mal eine befristete Pflicht zum Tragen von Mund-Nasen-Bedeckung. Und im Rest der Republik?
Maske auf in Bayern, Maske ab in Nordrhein-Westfalen: Neue Regeln im UnterrichtQuelle: www.globallookpress.com © Medien Service Mueller I Oliver / www.imago-images.de

Durchatmen für die Einen, Einschränkungen für die Anderen: In Nordrhein-Westfalen (NRW) dürfen Schüler ab Dienstag wieder ohne Mund-Nasen-Bedeckung in den Klassenraum – Bayern hingegen führt mit dem Start des neuen Schuljahrs eine vorübergehende Maskenpflicht im Unterricht ein. Zunächst für neun Schultage sollen Kinder ab Klasse 5 und Lehrer eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen, teilte Ministerpräsident Markus Söder (CSU) am Montag in München mit. Lediglich Grundschüler dürften weiterhin ohne Maske im Unterricht sitzen.

Mit der Maßnahme soll die Ausbreitung des Coronavirus an den Schulen nach den Sommerferien eingedämmt werden. Ministerpräsident Markus Söder verspricht sich davon einen "Sicherheitspuffer". Die Mund-Nasen-Bedeckung sei das "wirksamste Schutzinstrument, das wir derzeit haben – außerhalb des Unterrichts, aber auch im Unterricht", sagte der bayerische Ministerpräsident am Montag.

Wir wollen wieder Schule haben in Bayern", so Söder weiter.

Masken seien besser als Schulausfälle. Sollte es in einer Region auch nach den neun Tagen hohe Fallzahlen geben, kann der Maskenzwang im Unterricht auch regional begrenzt verlängert oder neu verhängt werden. Formell wird Bayern sein Schulkonzept in der Kabinettssitzung an diesem Dienstag beschließen.

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Der Freistaat geht damit im Kampf gegen das Coronavirus einen ähnlichen Weg wie Nordrhein-Westfalen. Auch hier hatte nach den Ferien für 14 Tage eine Maskenpflicht im Unterricht an weiterführenden Schulen gegolten. Nachdem im bevölkerungsreichsten Bundesland die Fallzahlen entgegen dem Bundestrend jüngst rückläufig waren, endete die Pflicht zur Mund-Nasen-Bedeckung im Unterricht an diesem Montag. Einzelne Schulen behalten sie jedoch zunächst bei – etwa, weil in den Klassenräumen kein Mindestabstand eingehalten werden kann, oder weil aus gesundheitlichen Gründen nicht genügend Lehrkräfte zur Verfügung stehen, um den Unterricht ohne Maskenpflicht zu stemmen.

NRW und Bayern sind die einzigen Bundesländer, die bislang eine flächendeckende Maskenpflicht im Unterricht eingeführt haben. Andernorts sind die Regelungen zum Tragen von Mund-Nasen-Bedeckungen in Schulen sehr unterschiedlich. In vielen Bundesländern müssen in den Gängen, Pausenhöfen oder Toiletten Mund und Nase bedeckt sein, nicht jedoch im Unterricht. In Hessen wurde in einigen Kommunen wie etwa Frankfurt auch Maskenpflicht für einzelne Schulen angeordnet. Und in sächsischen Schulen etwa gilt gar keine umfassende Pflicht zum Tragen von Mund-Nasen-Bedeckung. In anderen Ländern haben einzelne Schulen für sich eine Maskenpflicht im Unterricht festgelegt.

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(dpa/rt)

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